10. November 2016 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus dem eco-INSTITUT, Termine | Veranstaltungen

„Das Ü-Zeichen ist nicht verschwunden“

Bauprodukt-Seminar des eco-INSTITUTs vermittelt neue Erkenntnisse zum Thema Zulassungen und Nachweis des Gesundheitsschutzes

Wie geht es weiter mit dem Gesundheitsschutz bei der Zulassung von Bauprodukten nach dem EuGH-Urteil? Rund 50 Hersteller informierten sich auf dem Seminar „Bauprodukte – Produktqualität für die Zukunft“ des Kölner eco-INSTITUTs über zukünftige Regelungen in Deutschland und der EU.

Daneben waren Neuerungen zur belgischen VOC-Verordnung und  Anforderungen des amerikanischen Marktes Themen der Veranstaltung, die in dieser Form zum zweiten Mal stattfand. Es sprachen Referenten unter anderem aus dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), dem belgischen Umweltministerium und dem Umweltbundesamt (UBA).

Seit Oktober 2016 gilt: CE-Zeichen und Ü-Zeichen dürfen nicht mehr nebeneinander auf der Verpackung von Bauprodukten stehen. Die zusätzlichen Anforderungen zum Gesundheitsschutz, die Bauprodukt-Hersteller in Deutschland bislang mit Hilfe des Übereinstimmungs-Zeichens und durch Emissionsprüfungen nachgewiesen haben, müssen in Zukunft auf andere Weise berücksichtigt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2014 beschlossen: Die deutsche Regelung ist nicht rechtskonform und verstößt gegen das europarechtliche Marktbehinderungsverbot. Doch was nun? Schließlich müssen Bauprodukte nach der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) auch Anforderungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllen. Eine europäische Lösung ist jedenfalls (noch) nicht in Sicht.

CE-Zeichen oder Ü-Zeichen

Dass das EuGH-Urteil nur Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung betrifft, stellte Dr. Doris Kirchner, Leiterin der Unternehmenskommunikation des DIBt und lange Jahre zuständig für Produktzulassungen, in ihrem Vortrag über das EuGH-Urteil und seine Folgen noch einmal ausdrücklich klar:

„Das Ü-Zeichen ist nicht verschwunden,“

erklärte Kirchner.

„Nur ‚CE + Ü‘ gibt es nicht mehr.“

CE-gekennzeichnete Produkte erfüllen die Vorgaben einer sogenannten harmonisierten europäischen Produktnorm, daneben gibt es die ungeregelten Produkte, die von einer harmonisierten Norm gar nicht oder nur unvollständig abgedeckt werden. Für diese Bauprodukte ist auch weiterhin das Ü-Zeichen Pflicht: Das Übereinstimmungs-Zeichen erteilt das DIBt im Rahmen einer nationalen Zulassung (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, abZ) oder einer europäischen Zulassung (European Technical Assessment, ETA). Bei der abZ wird der Gesundheitsschutz nach wie vor berücksichtigt, aber auch die ETA – die Kirchner favorisiert – bietet die Möglichkeit, gesundheitliche Aspekte aufzunehmen:

„Damit erfüllen die Hersteller von Bauprodukten im Prinzip alle notwendigen Anforderungen,“

so Kirchner.

Freiwillige Nachweise für Gesundheitsschutz in Planung

Eine (freiwillige) ETA wäre auch eine Option für CE-kennzeichnungspflichtige Produkte: So könnte der fehlende Gesundheitsschutz nachgewiesen werden. Daneben stellte Doris Kirchner einen weiteren möglichen Weg für die Hersteller vor:

„Es könnte sein, dass das DIBt zukünftig freiwillige Nachweise für den Gesundheitsschutz erteilt,“

so die Fachfrau.

„Diese Vorgehensweis ist aber noch nicht abschließend abgestimmt.“

Zukunftsmusik: VOC-Emissionsprüfungen in harmonisierten Produktnormen

Freiwillige Nachweise könnten eine Möglichkeit für den Übergang sein, bis es eine gemeinsame, europäische Lösung gibt. Zukünftig sollen Emissionsprüfungen auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) in die einzelnen europäischen Produktnormen aufgenommen werden. Die Problematik, sich innerhalb der EU auf sinnvolle Schadstoffgrenzwerte zu einigen, erläuterte Dr. Frank Kuebart, Geschäftsführer des eco-INSTITUTs.

„Es ist ein Unding, dass es im neuen, mehrstufigen EU-Emissionsschema eine VOC-Klasse geben soll, die krebserregende Stoffe nicht begrenzt,“

sagte Kuebart.

Formaldehyd in Zukunft immer wichtiger

Dass der Innenraumschadstoff Formaldehyd zukünftig an Bedeutung gewinnt, war Thema von gleich zwei Vorträgen. Dr. Wolfgang Plehn vom Umweltbundesamt (UBA) stellte eine Studie vor, in der das UBA über 7.400 VOC-Messungen sowie rund 2.000 Formaldehyd-Messungen in deutschen Haushalten ausgewertet und die Ergebnisse anschließend nach Baualtersklassen gruppiert hat. Zwar ist kein eindeutiger Trend bei den Emissionen erkennbar, auffallend sind aber die hohen Formaldehydwerte in neuen Gebäuden mit einem Baujahr von 2007 bis 2012. Grund dafür ist unter anderem der geringe Luftaustausch durch die energiesparende Bauweise. Formaldehyd stellt auch in Amerika ein ganz wichtiges Thema dar – das bestätigte der freie Wirtschaftsberater Henning Bloech in seinem Vortrag über die amerikanischen Zertifizierungssysteme:

„In Amerika gibt es viel strengere Vorgaben für Formaldehyd als in Europa.“

Belgien startet Marktüberwachung

Seit 2014 gilt in Belgien ein königlicher Erlass für die Anforderungen an den Gesundheitsschutz bestimmter Bauprodukte: Um Bodenbeläge oder Bodenbelagsklebstoffe in Belgien vertreiben zu dürfen, müssen Hersteller diese Materialien auf VOC testen und die jeweilige VOC-Klasse auf der Verpackung deklarieren. Bislang gab es keine Kontrollen.

„Wir vertrauen den Herstellern,“

sagte Fabrice Thielen, Mitarbeiter im belgischen Umweltministerium. Ganz ohne Überwachung will Belgien trotzdem nicht auskommen: Für 2017 sind über 200 Prüfungen von Hersteller-Dossiers und 65 Emissionsprüfungen geplant. Zudem will Belgien den Erlass zukünftig auch auf Wand und Decken-Produkte ausweiten.


Text: Karin Roth| Bilder: MT

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