Emissionsprüfungen im Rahmen der Verordnung zur EU-Taxonomie


2022 ist die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft getreten. Sie ist ein Regelwerk zur Definition, ob Unternehmen ökologisch (und auch sozial) wirtschaften und handeln und somit Vergleiche im Rahmen nachhaltiger Investments möglich machen.- Ein „Greenwashing“ soll dadurch verhindert und ein Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele möglich werden.

Es wurde für die meisten Branchen ein Kriterienkatalog definiert, was genau unter „ökologisch nachhaltigem Wirtschaften“ zu verstehen und umzusetzen ist. Somit ist die EU-Taxonomie-Verordnung einer der wichtigsten Bausteine des European Green Deals, der sich bis zum Jahr 2050 die CO2-Klimaneutralität der EU zum Ziel gesetzt hat.


Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung

Es wurden 6 Umweltziele definiert:

  • Klimaschutz
  • Anpassung zum Klimaschutz
  • Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verhinderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Wirtschaftliche Aktivitäten eines Unternehmens müssen eines der genannten Ziele zum Fokus haben und keinem der Ziele zuwider laufen.

Die EU-Kommission hat dazu einen einfachen EU-Taxonomie-Kompass entwickelt, diesen finden Sie hier.


Produkt-Emissionen und die EU-Taxonomie-Verordnung

Auch Produkt-Emissionen sind hier Thema:

Im Rahmen der  Bewertungen von Wirtschaftstätigkeiten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung bei Neubau und Renovierung von Gebäuden, ist zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen folgendes benannt:

„Baubestandteile und Baustoffe, mit denen Bewohner in Berührung kommen können, emittieren weniger als 0,06 mg Formaldehyd pro m3 Baustoff oder Bestandteil[1] nach Prüfung gemäß den Bedingungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und weniger als 0,001 mg andere krebserregende flüchtige organische Verbindungen der Kategorien 1A und 1B pro m3 Baustoff oder Bestandteil nach Prüfung gemäß CEN/EN 16516 oder ISO 16000-3:2011 oder anderen gleichwertigen genormten Prüfbedingungen und -methoden.“


[1] es muss richtigerweise heißen pro m³ Luft – s. auch Pt. 118 im  Q & A Dokument zur EU-Taxonomie-Verordnung | Draft Commission Notice (Reiter: „Downloads)


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 24. April 2023

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Zur EU-Taxonomie-Verordnung kann das eco-INSTITUT folgenden Beitrag leisten:

Als akkreditiertes Prüfinstitut für Produkt-Emissionen nach DIN EN 16516 und der ISO 16000-Normenreihe prüfen wir nach den genannten Normen.

Diese sind zumeist bereits national und international Grundlage für rechtliche Anforderungen und freiwillige Qualitätssiegel für

  • Bauprodukte
  • Einrichtungsgegenstände.

Mit einer Prüfung Ihres Produkts nach der DIN EN 16516 können Sie somit verschiedene Anforderungen verbinden: aus der EU Taxonomie, dem Baurecht, Programmen zur nachhaltigen Gebäudebewertung und Qualitätslabel-Kriterien.

Die Kriterien unseres Zertifizierungsprogramms eco-INSTITUT-Label, mit dem Sie schadstoff- und emissionsarme Innenraumprodukte und Bauprodukte auszeichnen lassen können, gehen aufgrund der umfangreichen und strengen Prüf- und Bewertungsvorschriften weit über das Anforderungsprofil zur EU-Taxonomie-Verordnung hinaus.



Das eco-INSTITUT ist Prüflabor und Ansprechpartner für:

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