7. Februar 2018 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus dem eco-INSTITUT, Termine | Veranstaltungen

Hohes deutsches Schutzniveau bleibt erhalten

– Seminar des Kölner eco-INSTITUTs informiert über aktuellen Stand der Bauproduktzulassung und über Nachhaltigkeitslabel –

Wie lässt sich zukünftig der Gesundheitsschutz von Bauprodukten im Rahmen der Zulassung nachweisen? Über den aktuellen Stand des novellierten deutschen Bauordnungsrechts informierten sich rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Seminar des eco-INSTITUTs „Bauprodukte und Möbel – Produktqualität für die Zukunft“ im Kölner Dorint-Hotel. Die jährlich stattfindende Veranstaltungsreihe fokussierte erstmalig auch auf Möbel. Themen waren – neben der Bauproduktzulassung – unter anderem Nachhaltigkeitslabel wie das neue DGNB-Zertifikat für Innenräume und mögliche Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen.

Seit kurzem haben Hersteller von CE-kennzeichnungspflichtigen Bauprodukten neue Möglichkeiten, die in den EU-Produktnormen fehlenden Anforderungen an den Gesundheitsschutz nachzuweisen. Neben der Europäischen Technischen Bewertung (ETA) bietet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nun auch freiwillige Nachweise in Form von Gutachten an. Dies erläuterte Dr. Doris Kirchner vom DIBt in ihrem Vortrag zur Novellierung der Musterbauordnung und deren technischer Umsetzung.

Das EuGH-Urteil und seine Folgen

Grund für die Neuordnung des deutschen Bauordnungsrechts ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Oktober 2014 (Rechtssache C -100/13). Hier erklärt der EuGH das Vorgehen Deutschlands, nationale Zusatzanforderungen zum Gesundheitsschutz an CE-gekennzeichnete Bauprodukte zu stellen und mittels Ü-Zeichen kenntlich zu machen, als nicht rechtskonform. Die Krux dabei: Der Gesundheitsschutz wird zwar in der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) gefordert, in den harmonisierten EU-Produktnormen fehlen aber bislang konkrete Anforderungen. Diese Lücke versuchte Deutschland durch die nationale Sonderregelung mit verpflichtenden Emissionsmessungen für bestimmte Bauprodukte im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zu schließen. Damit ist seit Oktober 2016 Schluss: Als Folge des EuGH-Urteils dürfen CE-gekennzeichnete Bauprodukte das Ü-Zeichen nicht mehr auf der Verpackung führen.

EU-Vertragsverletzungsverfahren eingestellt

Um das EuGH-Urteil zu berücksichtigen und die neu entstandene Lücke zu überbrücken hat die Bauministerkonferenz die Musterbauordnung (MBO) geändert und die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) neu erstellt – die erste Fassung der MVV TB wurde Ende August 2017 veröffentlicht. Die EU-Kommission ist mit beiden Werken einverstanden – das mit dem EuGH-Urteil einhergehende Vertragsverletzungsverfahren ist eingestellt, das drohende Zwangsgeld abgewendet. Nun fehlt noch die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern und die Einführung als Landesvorschrift, was laut Doris Kirchner noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Kirchner betont allerdings:

„Die Länder haben keine Bedenken, wenn die MVV TB bereits angewendet wird.“

Klare Trennung zwischen nationalen und europäischen Anforderungen

In der MBO und MVV TB wird nun „scharf getrennt“ zwischen nationalen und CE-gekennzeichneten Bauprodukten. Eine gleichzeitige Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem CE-Zeichen und dem Ü-Zeichen ist damit – wie von der EU gefordert – nicht mehr zulässig. Zudem wird zwischen Bauprodukten und Bauarten unterschieden. Die MVV TB, die die bisherigen Bauregellisten und Listen der Technischen Baubestimmungen in einem Werk zusammenführt, enthält laut Kirchner viel Altbekanntes:

„Sie ist kein Hexenwerk.“

Im Anhang 8 der MVV TB finden sich die sogenannten Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG), in Anhang 9 eine Technische Regel für Textile Bodenbeläge.

„Die Anforderungen an den Gesundheitsschutz sind jetzt auf Bauwerksebene formuliert – damit ist man nun EU-konform“,

so Doris Kirchner. Daniel Tigges, Geschäftsführer des eco-INSTITUTs, ergänzt:

„Die ABG beinhalten VOC-Emissionsmessungen sowie zusätzliche Prüfanforderungen für bestimmte Produkte – das entspricht inhaltlich den bisherigen DIBt-Grundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen.“

Viele Wege zum Nachweis des Gesundheitsschutzes

Der Gesundheitsschutz lässt sich zukünftig auf verschiedenen Wegen nachweisen – abhängig davon, ob eine EU-Produktnorm für das betreffende Bauprodukt existiert oder nicht:

  • durch eine Europäisch Technische Bewertung (ETA)
  • durch freiwillige Nachweise
  • durch eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
  • durch Zustimmung im Einzelfall

Eine bauaufsichtliche Zulassung kann für sogenannte ungeregelte Bauprodukte beantragt werden, wenn keine EU-Produktnorm, technische Baubestimmung oder andere technische Regel vorliegt. Diese Produkte werden (weiterhin) mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet.

Neu: Freiwillige Nachweise

Neu nach Kapitel D3 der MVV TB ist, dass ein Hersteller auch mit freiwilligen Angaben die Anforderungen an den Gesundheitsschutz erklären kann. Hierzu reicht er den freiwilligen Nachweis in Form einer Technischen Dokumentation beim DIBt ein und schlägt eine Stelle für die Fremdüberwachung vor. Das DIBt bewertet den Nachweis auf Grundlage der ABG und erstellt dazu ein Gutachten (neben dem DIBt können auch andere Stellen diese Bewertung durchführen). Für CE-gekennzeichnete Bauprodukte können Hersteller damit die Lücke zwischen den fehlenden Gesundheitsanforderungen der EU-Produktnormen und den nationalen Anforderungen überbrücken.

„So ist es weiterhin möglich, das hohe deutsche Schutzniveau aufrecht zu erhalten“,

sagt Dr. Frank Kuebart, Geschäftsführer des eco-INSTITUTs.

Ursachen und Wirkungen von Emissionen oft unklar

Im Oktober 2017 ist die europäische Prüfmethode EN 16516, die die Messung von Emissionen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen EU-weit einheitlich regelt, nach rund 10 Jahren Vorbereitungszeit verabschiedet worden. Aber trotz genormter Analytik und der Messerfahrung aus vielen Jahrzehnten sind Ursachen und Wirkungen von Innenraumemissionen oft unklar – das verdeutlichte Frank Kuebart in seinem Vortrag über neue Emissionsmessmethoden beim eco-INSTITUT. Die Zusammensetzung der Innenraumluft ist sehr komplex und zeitlichen Schwankungen unterworfen. Und nicht nur Bauprodukte oder Möbel tragen zur Emissionsbelastung der Innenraumluft bei – auch menschliche Aktivitäten und sogar der Mensch selbst haben einen Anteil.

Materialien zur Schadstoff-Reduktion

Im Rahmen von sogenannten Sorptionstests in Emissionsprüfkammern wird erforscht, inwieweit bestimmte Materialien wie Keratin (Bestandteil von Wolle) oder mineralische Partikel wie Titandioxid dazu beitragen, Schadstoffe in Innenräumen zu verringern. Diese Substanzen sind in der Lage, flüchtige organische Verbindungen (VOC) und Formaldehyd chemisch zu binden oder umzuwandeln. Doch funktioniert dies auch über einen langen Zeitraum? Werden die Schadstoffe dauerhaft festgehalten oder werden sie wieder abgegeben? Viele Sorptionstests erfolgen nur über einen sehr kurzen Zeitraum von wenigen Tagen – eine gesicherte Aussage über die langfristige Wirkung der Schadstoffreduktion ist dadurch nicht möglich. Das eco-INSTITUT prüfte daher in einem Langzeitversuch über 250 Tage das Sorptionsverhalten von speziell ausgerüsteten Ausbauplatten gegenüber Formaldehyd.  Über den gesamten Zeitraum konnte das Labor eine Minderung des Formaldehyd-Gehalts in der Prüfkammerluft messen.

„Es ist möglich, Bauprodukte dahingehend zu optimieren, dass sie Schadstoffe in der Raumluft verringern“,

so das Fazit von Frank Kuebart.

Bessere Messmethode für Essigsäure

Mit neuen Messmethoden beschäftigt sich das eco-INSTITUT auch bei einer bestimmten Gruppe von VOC: den Carbonsäuren. Hierzu gehört auch die Essigsäure, die naturgemäß in Holz vorkommt und aus vielen Holzprodukten emittiert. Essigsäure ist wie auch andere Carbonsäuren mit den bisher angewendeten analytischen Mitteln nicht präzise bestimmbar. Daher muss eine spezielle Analytik zum Einsatz kommen, was einen zusätzlichen Messaufwand bedeutet.

„Wir erwarten dadurch, dass die wahren Messwerte höher ausfallen als bisher“,

sagte Frank Kuebart. Daneben testet das eco-INSTITUT sogenannte direktanzeigende Messgeräte, die vor Ort im Innenraum VOC oder Formaldehyd bestimmen können.

„Die Geräte taugen für eine erste Einordung“,

so Kuebart.

„Eine umfassende Emissionsmessung in der Prüfkammer können sie allerdings nicht ersetzen.“

M1-Emissionslabel: neue Polstermöbel-Kriterien

Eine steigende Anzahl von Zertifikaten des finnischen M1-Emissionslabels für Bauprodukte und Möbel konnte Dr. Arja Valtanen vom Institut für Bauinformationen in Helsinki (RTS) präsentieren.

„Die Nachfrage steigt beständig“,

sagte sie. Seit 2017 können Hersteller auch Polstermöbel zertifizieren. Grundlage für die Festlegung von Emissionsgrenzwerten ist der europäische Referenzraum, für den bislang weder Art noch Anzahl von Möbelstücken definiert wurde. Das RTS-Institut hat nun konkrete Anforderungen festgelegt und in einem Pilotprojekt die Emissionen von Bürostühlen aus verschiedenen Materialen geprüft. Aus den Ergebnissen wurden Grenzwerte abgeleitet – als Grundlage für die neuen Polstermöbel-Kriterien.

Neues DGNB-Zertifikat für Innenräume

 „Innenräume sollen nachhaltiger geplant werden“,

forderte Karen Sternsdorff von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Hierzu hat die DGNB eine neue Variante ihres Zertifizierungssystems für nachhaltige Innenräume entwickelt. Im Fokus stehen dabei Gesundheit und Wohlbefinden der Gebäudenutzer. Das Zertifizierungssystem betrachtet nur die Bereiche, auf welche die Nutzer Einfluss haben – wie die Möblierung, die erstmals in die Bewertung einbezogen wird, oder die Lüftungsrate. Auch die Innenraumluftqualität spielt eine Rolle, ist aber – im Gegensatz zu den bisherigen Gebäude-Zertifikaten – eine freiwillige Prüf-Option. Im Januar 2017 startete die Erstanwendungsphase, in der die Praxistauglichkeit geprüft wird – erste Zertifikate hat die DGNB bereits ausgestellt. Anfang 2018 wird das neue DGNB-Zertifikat in eine Marktversion überführt und kann für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie für Shopping Center und andere Handelsflächen beantragt werden.

Nachhaltigkeitsstrategie bei Haworth

Wie kann eine sinnvolle Nachhaltigkeitsstrategie für ein global agierendes produzierendes Unternehmen aussehen? Eine einfache Antwort konnte Bianca Dönicke vom Büromöbelhersteller Haworth hierauf nicht bieten.

„Es gibt nicht die Lösung“,

sagte die Nachhaltigkeitsmanagerin Dönicke. Sie zeigte auf, wie es grundsätzlich gelingen kann, die vielen Anforderungen in den verschiedenen Märkten – rechtliche Anforderungen, Kriterien von Gebäude-Zertifizierungen und freiwilligen Labeln – unter einen Hut zu bringen. Wichtig ist, den eigenen Anspruch zu klären und auf die Intention als „roten Faden“ zu fokussieren. Für Haworth bedeutet dies: möglichst nachhaltige Produkte anzubieten. Dabei fängt die Nachhaltigkeit bei den eigenen Firmengebäuden an und schließt – neben den eigentlichen Produkten und Materialien – auch Innenräume und Produktionsstätten mit ein. Zum Thema Label sagte Dönicke:

„Label sind gut für die Kommunikation – vorausgesetzt, sie sind bekannt“.

Frank Kuebart ergänzte:

„Ein Label ist kein Selbstzweck, sondern ein Hilfsmittel. Es geht darum, Produkte besser zu machen“.

 

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