VOC-Emissionsverordnung für Bauprodukte und Bodenbeläge


Am 18. August 2014 hat die belgische Regierung auf Grundlage der Europäischen Bauproduktenverordnung den königlichen Erlass zur „Festlegung der Grenzwerte für die Emissionen in den Innenraum durch Bauprodukte“ veröffentlicht. Der Erlass gilt für alle in Belgien neu in Verkehr gebrachten Bauprodukte.

Nach den Grundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und der französischen VOC-Verordnung (Émissions dans l’air intérieur) ist die belgische VOC-Verordnung die dritte nationale Verordnung zu Bauproduktemissionen in einem europäischen Land.

Der Erlass trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Eine Übergangsphase bis zum 1. September 2015 erlaubte einen Weiterverkauf von Produkten, die Hersteller vor dem 1. September 2014 in den Verkehr gebracht haben.

Produkte ohne ein Emissionsdossier dürfen seit den genannten Zeitpunkten nicht mehr verkauft werden. Ausgenommen von der Verordnung sind Bodenbelagsprodukte, die zu 100 Prozent aus Naturstein, keramischem Material, Glas oder Stahl bestehen.


Laborprüfungen

Laborprüfungen müssen nach der neuen horizontalen europäischen Emissionsprüfnorm EN16516 erfolgen und von einem nach ISO 17025 akkreditiertem Prüflabor durchgeführt werden. Die Messung der Emissionen erfolgt nach 28 Tagen.

DIBt und AgBB-Messungen können für die Bewertung für die Bewertung herangezogen werden.

Auch bereits vorhandene Prüfzeugnisse, z.B. von adäquaten freiwilligen Labeln wie dem eco-INSTITUT-Label oder dem Blauen Engel, lassen sich für die belgische Verordnung auswerten.


Übersicht europäischer VOC-Emissionsgrenzwerte nach 28 Tagen

Substanz / Grenzwert
AgBB 2021 Belgische VOC- Verordnung 2014 Französische VOC Verordnung (Klasse A+) 2011
TVOC ≤ 1,0 mg/m3 ≤ 1.000 μg/m3 ≤ 1.000 μg/m3
TSVOC ≤ 0,1 mg/m3 ≤ 100 μg/m3 nicht definiert
Toluol ≤ 2900 μg/m3* ≤ 300 μg/m3 < 300 μg/m3
Formaldehyd ≤ 100 μg/m3* ≤ 100 μg/m3 < 10 μg/m3
Acetaldehyd ≤ 300 μg/m3* ≤ 200 μg/m3 < 200 μg/m3
CMR-Stoffe 1A & 1B ≤ 1 μg/m3 (nur C-Stoffe) ≤ 1 μg/m3 ≤ 1 μg/m3 (CMR-Verordnung)
R-Wert ≤ 1 ≤ 1 nicht definiert
TVOC ohne NIK ≤ 0,1 mg/m3 nicht definiert nicht definiert

*) NIK, LCI, CLI


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 4. August 2023

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Für die belgische VOC-Verordnung können vom eco-INSTITUT* folgende Produkte geprüft werden**:
  • Bodenbeläge
  • Bodenbelagsklebstoffe
  • Oberflächenbeschichtungen für hölzerne Bodenbeläge

*anhand von AgBB-Prüfungen

**Bitte beachten Sie: Der Nachweis ist eine Herstellerdeklaration, die anhand von Prüfungssnachweisen erbracht werden muss (siehe auch Hinweise). Das eco-INSTITUT ist nach ISO 17025 akkreditiert und berechtigt, nach den Kriterien der Belgischen VOC-Verordnung zu prüfen.


Schon gewusst?

Das eco-INSTITUT-Label kann übrigens als ein direkter Nachweis für die Anforderungen der belgischen VOC-Verordnung dienen. Sprechen Sie uns an!



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