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Fremdüberwachung

Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz
Kenn-Nummer: 2097
- Prüfstelle mit Ausnahme des Anforderungsbereiches Brandschutz nach § 11 Abs. 1. Satz 1 Nr. 2 BauPG für Verfahren nach § 8 Abs. 2 Satz 1Nr.2 BauPG
- Überwachungsstelle nach §11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauPG für Verfahren nach § 8 Abs.2 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BauPG und
- Zertifizierungsstelle nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauPG zur Erteilung des Konformitätszertifikates nach § 10 BauPG

Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung
Kennziffer: NRW57
- Zertifizierungsstelle
- Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung für Bauprodukte mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung der
51/2 Schwerentflammbare Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen (Z-156.601-... bis Z-156.611...),
51/2 Bodenbeläge in Aufenthaltsräumen (Z-156.601-... bis Z-156.611-...)
des Teiles IIa des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen. ÜZ-Stelle gemäß § 28 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW).

 
 

Die Auswahl des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nennt als Kennzeichen für schadstoff- und emissionsarme Produkte auch das eco-INSTITUT-Label [Mehr]
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