12. Januar 2017 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Wie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Ende Dezember 2016 in einer Pressemitteilung bekanntgab, stimmte das Bundeskabinett einem einjährigen Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten zu.

Die mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) belasteten Styroporstoffe werden somit vorübergehend nicht mehr als Sondermüll eingestuft und können daher von allen Müllverbrennungsanlagen entgegen genommen werden. Damit soll dem aktuen Entsorgungnotstand der Dämmstoffe entgegen gewirkt werden.

Die Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung (VVZ) im März 2016 und ihr Inkrafttreten im Oktober 2016 hatte diese Baustoffe als „gefährliche Abfälle“ eingestuft, die gesondert entsorgt werden müssen. Seit Frühjahr 2016 gilt für HBCD in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot.

Zur Pressemitteilung des BMUB

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