24. April 2017 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit (BMUB) in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat die Bundesregierung am 19. April 2017 Klage gegen die EU-Kommission eingereicht.

Hintergrund: Hohe Standards für Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz bei Bauprodukten sollen erhalten bleiben.

In der Klage geht es um die jüngste Entscheidung des europäischen Gerichtshofes über die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten und speziell von Fußbodenbelägen. Nach Meinung der Bundesregierung gefährden existierende Normen die Bauwerkssicherheit sowie bestimmte Anforderungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

2015 hatte Deutschland deshalb gegen 6 unvollständig harmonisierte Bauproduktnormen Einwände vorgebracht, um die bestehenden Lücken in den Normen zu schließen. Zwei Einwände wurden seitens der EU-Kommission zurückgewiesen. Diese beziehen sich auf Holzfußböden und Sportböden.
Dagegen wird nun Klage vor dem Europäischen Gericht erhoben.

Fußbodenhersteller sind seit Inkrafttretens des Urteils vom 16. Oktober 2014 nicht mehr verpflichtet, Auskunft im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (Ü-Zeichen) über die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihres Produkt im Hinblick auf Schadstoff- und Emissionsgehalt geben zu müssen.

„Wir hören vermehrt, dass Verbraucher, Planer oder andere am Bau Beteiligte über die dadurch entstehenden Informationslücken klagen und Sorge haben, einem erhöhten Risiko ausgesetzt zu sein“,

sagt Daniel Tigges, eco-INSTITUT.

“Verantwortungsvolle Hersteller setzen daher seitdem verstärkt auch auf freiwillige Produktzertifizierungen und Prüfzeichen“.

Die offizielle Pressemitteilung des BMUB zum Thema kann man hier nachlesen.

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