14. Januar 2016 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer ersten Kundeninformation im neuen Jahr 2016 möchten wir Sie auf eine neue Stellungnahme des DIBt vom 17. Dezember 2015 zur Rechtslage hinsichtlich der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nach dem EuGH-Urteil vom 16.10.2014 hinweisen, die folgendermaßen zusammengefasst werden kann:

1. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich harmonisierter Normen fallen, sind vom EuGH Urteil nicht betroffen. Das heißt, dass für diese Produkte weiterhin bauaufsichtliche Zulassungen als Verwendbarkeitsnachweis verpflichtend sind.

2. Die Novellierung der Musterbauordnung sieht vor, dass von der Bauaufsicht für Bauprodukte mit CE-Kennzeichen nach Bauproduktenverordnung keine nationalen Verwendungs- und Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) verlangt werden können. Demgemäß wird zukünftig für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung die Funktion von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen als Verwendbarkeitsnachweis im Sinne der Landesbauordnungen entfallen und die Verwendung des Ü-Zeichens nicht mehr zulässig sein. Diese Änderungen werden voraussichtlich mit der vollständigen Aufhebung der Bauregelliste B Teil 1 und der Zusatzanforderungen zum 15.10.2016 erfolgen.

3. Über diesen Zeitpunkt hinaus gültige Zulassungen können (nach derzeitigen Beratungsstand) für ihre Restlaufzeit als technische Nachweise gegenüber der Bauaufsicht für nationale bauwerksbezogene Anforderungen herangezogen werden, wenn die erklärten Leistungen des Bauproduktes diesen nationalen bauwerksbezogenen Anforderungen nicht entsprechen. Das DIBt empfiehlt hierfür die weitere Einhaltung der Regelungen zur Eigen- und Fremdüberwachung.*

Diese Stellungnahme des DIBts können Sie hier in voller Gänze nachlesen. Derzeit ist sie nur auf deutsch erhältlich.*

Weitere Informationen zum EuGH-Urteil und zu der ersten Stellungnahme des DIBts vom April 2015 finden Sie hier.*

Das eco-INSTITUT steht Ihnen weiterhin als Überwachungsstelle und für Produkt-Emissionsprüfungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne für weitere Informationen an.

*Alle Informationen und Angaben ohne Gewähr.

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