Französisches VOC-Label:
Émissions dans l'air intérieur*
Ab dem 1. Januar 2012 müssen Bauprodukte und Dekorations- bzw. Einrichtungsprodukte, die neu auf den französischen Markt kommen, hinsichtlich ihrer Emissionen klassifiziert und gekennzeichnet werden.Das besagt das "Décret n° 2011-321", das am 25. März 2011 veröffentlicht wurde.
Für Produkte, die bereits auf dem französischen Markt sind, gilt die Emissionsklassifizierungs- und Kennzeichnungspflicht ab dem 1. September 2013.
Dies betrifft u. a.:
Diese Kennzeichnung ist zusätzlich zum CE-Zeichen (falls für das jeweilige Produkt vorgeschrieben) aufzubringen.
Die Prüfgrundlage ist die ISO 16000 und entspricht damit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Methodik, die auch der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) bzw. das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu Grunde legen.
ACHTUNG: diese neue französische VOC-Verordnung ist nicht zu verwechseln mit der Prüfung nach dem so genannten AFSSET-Schema. Diese Prüfung gibt es weiterhin auf freiwilliger Basis, wobei sie wesentlich ausführlicher und darum aussagekräftiger ist.
AgBB-Prüfungen können ab sofort vom eco-INSTITUT auch ohne zusätzliche Prüfungen hinsichtlich dieser neuen französischen Verordnung oder dem AFSSET-Schema ausgewertet werden. Sprechen Sie uns an!
Anders als beim deutschen Zulassungsverfahren handelt es sich bei den französischen Vorgaben um Herstellerangaben. Die Richtigkeit der Angaben hat der Hersteller zu verantworten.
Die Grenzwerte der Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für 10 einzelne Stoffe (in μg/m3).
Stoffe/Emissionsklasse | A+ | A | B | C |
Formaldehyd | <10 | <60 | <120 | >120 |
Acetaldehyd | <200 | <300 | <400 | >400 |
Toluol | <300 | <450 | <600 | >600 |
Tetrachlorethen | <250 | <350 | <500 | >500 |
Xylol | <200 | <300 | <400 | >400 |
1,2,4-Trimethylbenzol | <1000 | <1500 | <2000 | >2000 |
1,4-Dichlorbenzol | <60 | <90 | <120 | >120 |
Ethylbenzol | <750 | <1000 | <1500 | >1500 |
2-Butoxyethanol | <1000 | <1500 | <2000 | >2000 |
Styrol | <250 | <350 | <500 | >500 |
TVOC | <1000 | <1500 | <2000 | >2000 |
Die Grenzwerte, die Vorlage des Kennzeichen sowie die endgültigen Details zur neuen französischen Verordnung finden sich im "Arrêté etiquetage 2011", das am 13. Mai 2011 verabschiedet wurde.
Ihr Ansprechpartner
Dokumente zum Download
Originaldokument Décret wie am 25.3.2011 veröffentlicht
Originaldokument Arrêté wie am 13.5.2011 veröffentlicht
Weiterführende Links
CMR-Verordnung
Neben der neuen VOC-Verordnung gilt in Frankreich die seit 1. Januar 2010 gültige CMR-Verordnung (CMR=krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), die besagt, dass nur dann Bauprodukte in Frankreich verkauft werden dürfen, wenn sie nach 28 Tagen eine Emission von weniger als jeweils 1μg/m3 Trichlorethylen, Benzol, DEHP und DBP aufweisen. Als Normenserie wird auch die ISO 16000 angeben. Da DEHP und DPB nach dieser Vorgabe jedoch nicht nachweisbar sind, bieten wir Ihnen gerne eine zusätzliche Auswertung hinsichtlich dieser Substanzen an.
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