Ü-Zeichen

In der europäischen Bauprodukterichtline sind grundsätzliche Anforderungen zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz beschrieben. Diese wurden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in den Zulassungsgrundsätzen für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten, insbesondere hinsichtlich der Emissionen, konkretisiert.

So benötigen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ein Ü-Zeichen auf der Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)

Hinweis: Das Ü-Zeichen auf der Grundlage der abZ ist Pflicht für die Produkte, die Aufenthaltsräumen verwendet werden. Das heißt: wer Produkte ohne Ü-Zeichen, die dennoch z.B. in Baumärkten verkauft werden, verwendet, verstößt gegen die Bestimmungen des Landesbauordnungen. 

Das eco-INSTITUT ist vom DIBt anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der bauaufsichtlichen Anforderungen. Sprechen Sie uns an!

CE-Zeichen

Das Inverkehrbringen von Bauprodukten in den europäischen Markt wird durch die Europäische Bauproduktenrichtlinie geregelt. Die Bauprodukte, die die in technischen Spezifikationen festgelegten Anforderungen erfüllen, dürfen mit dem CE-Zeichen kenntlich gemacht werden und in den Verkehr gebracht werden.

Diese Vorschrift gilt

Das eco-INSTITUT ist europäisch notifizierte Stelle für die Fremdüberwachung und Produktprüfung (Konformitätssystem 1 & 3) im Geltungsbereich der EN 14041 und europäisch notifizierte Stelle für die Produktprüfung (Konformitätssystem 3) im Geltungsbereich der EN 14342.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der bauaufsichtlichen Anforderungen. Sprechen Sie uns an!

Kontakt

eco-INSTITUT GmbH
Sachsenring 69
50677 Köln
Tel. 0221 - 931245-0
Fax 0221 - 931245-33
E-Mail-Kontakt

Logo eco-INSTITUT