Am 18. August 2016 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine Ergänzung zu seinen Stellungnahmen vom 13. April und 17. Dezember 2015 zum EUGH-Urteil vom 14. Oktober 2014 über die Rechtslage der allgemeinen technischen Zulassungen in Deutschland bzw. der Ü-Zeichen veröffentlicht.
Diese Ergänzung kann hier nachgelesen werden.