19. August 2016 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Am 18. August 2016 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine Ergänzung zu seinen Stellungnahmen vom 13. April und 17. Dezember 2015 zum EUGH-Urteil vom 14. Oktober 2014 über die Rechtslage der allgemeinen technischen Zulassungen in Deutschland bzw. der Ü-Zeichen veröffentlicht.

Diese Ergänzung kann hier nachgelesen werden.

 

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