21. November 2019 | Aktuelles zu Formaldehyd (ChemVerbotsV), Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Seit Bekanntmachung des neuen analytischen Referenzverfahrens im Rahmen der ChemVerbotsV für die Prüfung zur Formaldehydemissionen von Holzwerkstoffen sind viele Detailfragen zur Umsetzung dieser Vorgaben vor allem für Produkte, die aus Holzwerkstoffen hergestellt werden, aufgekommen. (S. dazu auch eco-INSTITUT- Nachricht vom 4.12.2018: DIN EN 16516: Neues analytisches Referenzverfahren für Formaldehydprüfungen von Holzwerkstoffen nach ChemVerbotsV)

Das Umweltbundesamt hat aktuell am 19.11.2019 ein „FAQ zu Regelungen von Formaldehyd in Holzwerkstoffen und Möbeln“ veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes hier: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-vermeidung-bewertung-von/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer/faq-zu-regelungen-von-formaldehyd-in

Gewisse Detailfragen bleiben aber noch ungeklärt. Beispielsweise sind die Prüfeinstellungen bei möglichen Ganzkörperprüfungen für Polstermöbel, die ggf. nicht konforme Holzwerkstoffe enthalten, noch nicht konkretisiert.

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