Das seit 2017 im Notifizierungsverfahren (2017/22/F and 2017/23/F) befindliche Dekret und der Erlass über die französische Kennzeichnung von holzwerkstoffbasierten Möbel im Hinblick auf die Emissionen flüchtiger Schadstoffe führten ein Datum zum Inkrafttreten ab 1. Januar 2020 auf. (Wir berichteten zum 29. Januar 2017).
Nach uns vorliegenden Informationen sind nach dem Start der Notifizierung keine weiteren Schritte in Frankreich erfolgt.
Ein Inkrafttreten fand daher nicht statt. Planungen über eine spätere Einführung sind uns nicht bekannt. Im letzten Entwurf des Erlasses wurde eine Kennzeichnung von Möbeln in Klassen A+ bis C auf Grundlage von Formaldehydemissionen der Produkte vorgesehen. Die vorgeschlagenen sehr niedrigen Grenzwerte für die Klassen wurden auch aus prüftechnischen Gründen kritisiert.