13. Oktober 2020 | Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Im Bundesgesundheitsblatt vom 10. Oktober der Ausschusses für Innenraumluft (AIR) des Umweltbundesamts (UBA) einen vorläufigen Leitwert für Benzol in der Innenraumluft bekannt.

In der Mitteilung heißt es:

Nach Aufassung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte müssen zur gesundheitlichen Bewertung eines krebserzeugenden Stoffes in der Innenraumluft belastbare Angaben zu seinem üblichen Vorkommen in der Innenraumluf in Form des 95. Perzentils (Referenzwert) sowie zur Expositions-Risikobeziehung vorliegen […]. Folgende Bewertung soll dann erfolgen: Es wird diejenige Konzentration des krebserzeugenden Stoffes in der Innenraumluft ermittelt, die nach lebenslanger Exposition mit einem theoretischen Krebsrisiko von 10–6 verbunden ist. Diese Konzentration soll mit dem Referenzwert der Substanz verglichen werden. Liegt die aus der Expositions-Risikobeziehung abgeleitete Konzentration oberhalb des möglichst aktuellen Referenzwertes, wird sie als risikobezogener Leitwert für die Bewertung verwendet. Ist die Konzentration des Referenzwertes mit einem höheren theoretischen Risiko als 10–6 verknüpft, wird ein vorläufiger Leitwert anhand des Referenzwertes in der Innenraumluft festgelegt. Der Ausschuss für Gefahrstoffe kommt im Rahmen seiner Festlegung einer Expositions-Risikobeziehung zu einem Risikowert von 4 ×10–5 bei 0,02 mg/m3 […]. Wenn diese Relation auf die Bedingungen einer lebenslangen Exposition der allgemeinen Bevölkerung umgerechnet wird 5,7 (20 m3 d–1/ 10 m3 d–1 ×7d/5d ×52w/48w ×75a/40a) ergibt sich ein Risiko von 1 ×10–6 bei ca. 0,0001 mg/m3=0,1 µg/m3 . Aus der aktuellen wissenschaftlichen Literatur lässt sich für Benzol eine aktuelle Innenraumluftbelastung, hier als 95. Perzentil in Wohninnenräumen von 4,5 µg/m3 abschätzen. Vor diesem Hintergrund wird als vorläufger Leitwert eine Konzentration von 4,5 µg Benzol/m3 festgelegt.

Zur ganzen Mitteilung im Bundesgesundheitsblatt auf der Seite des UBAs

Weitere Informationen auf der Seite des AIR des UBAs


Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/benzol_2020.pdf

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