11. Juli 2022 | Aktuelles zu Formaldehyd (ChemVerbotsV), Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Am 2. Mai 2022 reichte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Änderung des REACH-Anhangs XVII bei der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO) ein, um eine neue Beschränkung für aus Erzeugnissen freigesetztes Formaldehyd der REACH-Verordnung hinzuzufügen.

Zu dem Entwurf Verordnung der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Formaldehyd und Formaldehyd-Freisetzungen (Referenznummer G/TBT/N/EU/888) heißt es in der Kurzbeschreibung auf der Seite der Europäischen Kommission:

Mit diesem Verordnungsentwurf soll Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert werden, indem die folgende Beschränkung hinzugefügt wird: das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, denen bei ihrer Herstellung absichtlich Formaldehyd oder Formaldehyd freisetzende Stoffe zugesetzt wurden, wenn die Konzentration des freigesetzten Formaldehyds unter den in der Anlage der Beschränkung angegebenen Prüfbedingungen 0,062 mg/m3 bei Erzeugnissen und Möbeln auf Holzbasis bzw. 0,08 mg/m3 bei anderen Erzeugnissen übersteigt. Sowie Straßenfahrzeuge, wenn die Formaldehydkonzentration im Inneren dieser Fahrzeuge 0,062 mg/m3 übersteigt. Diese Beschränkung gilt 48 Monate nach ihrem Inkrafttreten für Straßenfahrzeuge und 36 Monate nach ihrem Inkrafttreten für alle anderen in ihren Geltungsbereich fallenden Gegenstände.

Die Kurzbeschreibung und den gesamten Entwurfstext finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission hier


Quellen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tbt/en/search/?tbtaction=search.detail&Country_ID=EU&num=888&dspLang=en&basdatedeb=&basdatefin=&baspays=EU&basnotifnum=&basnotifnum2=&baskeywords=&bastypepays=&baskeywords=

https://docs.wto.org/dol2fe/Pages/SS/directdoc.aspx?filename=q:/G/TBTN22/EU888.pdf

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