Kunststoffbodenbeläge – oft als Vinylböden im Handel – sind bei Verbrauchern sehr beliebt: Das Material ist strapazierfähig und lange haltbar. Die meisten Vinylböden bestehen aus dem Kunststoff Polyvinylchlorid (PVC), der aus Gesundheits- und Umweltsicht kritisch zu beurteilen ist. Manche Vinylböden enthalten aber auch andere, weniger problematische Kunststoffe. Diese PVC-freien Bodenbeläge können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem eco-INSTITUT-Label ausgezeichnet werden.
Der Begriff Vinylboden wird meist als Synonym für Bodenbeläge aus dem erdölbasierten Kunststoff Polyvinylchlorid verwendet. Da sich der Begriff bei Verbrauchern etabliert hat, werden mittlerweile aber auch PVC-freie kunststoffhaltige Böden so bezeichnet.
PVC-basierte Vinylböden enthalten – neben dem PVC – verschiedene chemische Zusätze (Additive) wie Weichmacher und Stabilisatoren. Während der Nutzungsphase können diese Additive aus dem Bodenbelag ausdünsten, sich an Hausstaubpartikel anlagern und so auch in den menschlichen Körper gelangen. Bei den Weichmachern verwenden die Hersteller zwar meist keine gesundheitsschädigenden Phthalate mehr, aber die eingesetzten Ersatzweichmacher können sich ebenfalls aus dem Bodenbelag lösen. Zudem ist über die gesundheitlichen Risiken dieser Ersatzstoffe noch wenig bekannt (mehr Infos zu Weichmachern finden Sie hier).
PVC-Böden können aufgrund der verwendeten Ausgangsmaterialien und Additive nicht mit dem eco-INSTITUT-Label, dem Blauen Engel oder dem natureplus-Siegel ausgezeichnet werden. Anders bei kunststoffhaltigen Bodenbelägen ohne PVC: Einige von ihnen erfüllen sogar die strengen Anforderungen des eco-INSTITUT-Labels. Für diese Bodenbeläge kommen alternative Kunststoffe zum Einsatz wie z. B. Polypropylen und Polyethylen (auch als Polyolefine bezeichnet), die im Vergleich zu PVC als relativ umweltverträglich gelten. Auch während der Nutzungsphase sind PVC-freie Bodenbeläge aus Schadstoffsicht eher unproblematisch.
Voraussetzung für eine Zertifizierung PVC-freier Kunststoffbodenbeläge nach den Kriterien des eco-INSTITUT-Labels ist allerdings – neben der Einhaltung der Schadstoffanforderungen –, dass der Kunststoffanteil in den Produkten max. 50 % beträgt oder anders ausgedrückt: Der Bodenbelag muss zu mind. 50 % aus nachwachsenden oder mineralischen Rohstoffen bestehen. Kunststoffe besitzen zwar durchaus Vorteile wie eine hohe Strapazierfähigkeit und Langlebigkeit, aber die Rohstoffherkunft aus fossilen Quellen wie Erdöl ist aus Sicht des eco-INSTITUTs kritisch zu sehen – der Einsatz dieser nicht-erneuerbaren Stoffe sollte daher möglichst minimiert werden.
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