2. September 2022 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Im Juli 2022 endete die Anhörungsfrist zum Entwurf der neuen Europäischen Bauproduktenverordnung. In diesem heißt es in Artikel 18:

Andere Kennzeichnungen als die CE-Kennzeichnung, einschließlich privater Kennzeichnungen, dürfen nur dann auf einem Produkt angebracht werden, wenn sie sich nicht auf harmonisierte technische Spezifikationen oder auf Produktanforderungen oder wesentliche Merkmale oder Bewertungsmethoden, die in der harmonisierten Zone enthalten sind, beziehen oder diese betreffen,

was Kritik verschiedener Institutionen hervorrief. Dazu veröffentlichte natureplus am 17. Juli 2022 folgende Meldung:

Verbietet die EU künftig Umweltzeichen?

Die neue Europäische Bauproduktenverordnung lässt keine anderen Umweltzeichen als die CE-Kennzeichnung mehr zu und muss geändert werden, fordern „Blauer Engel“ und natureplus. Auch beim Kampf gegen „Greenwashing“ greift die EU zu fragwürdigen Mitteln.

Grafik zur Begründung der neuen Bauproduktenverordnung aus: CPR 2022 Factsheet V 10, herausgegeben von der EU Kommission

Am 12. Juli 2022 endete die Anhörungsfrist für die überarbeitete Europäische Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation (CPR) – Text-Download siehe unten). Der Entwurf der Kommission vom 30. März steht im Zusammenhang mit dem #EUGreenDeal und soll durch verschärfte Umwelt-Anforderungen an die Produkte und eine Verpflichtung zur LCA (Umweltanalyse des Produktlebenszyklus) nach dem Levels-Standard dafür sorgen, dass Bauprodukte künftig nachhaltiger werden und einen Beitrag zu den Zielen des grünen und digitalen Wandels unserer Wirtschaft leisten. Neue Produktanforderungen zur Verbesserung des Schutzes von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sollen im Einklang mit der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingeführt und die bestehenden nationalen Regelungen verbessert werden. Alles hehre Ziele und Absichten, die zumal aus der Erkenntnis gespeist sind, dass der Bausektor in Europa für 30% des Abfallaufkommens, 40% des Energieverbrauchs und 9,4% des häuslichen CO2-Fußabdrucks verantwortlich ist und die Produktion allein von Zement, Stahl, Aluminium und Kunststoff 15% der CO2-Emissionen in der EU ausmachen. Dafür ist ein komplexes Verfahren vorgesehen (siehe unten CPR Präsentation).

Der „Blaue Engel“ schlägt Alarm

Höchste Zeit zum Handeln also – doch wie eine Stellungnahme der Geschäftsstelle Blauer Engel (siehe unten) zeigt, will die EU mit der neuen CPR offenbar das Kind mit dem Bade ausschütten: Denn die Überarbeitung der CPR sieht vor, dass neben dem CE-Zeichen künftig keine weiteren Label auf Bauprodukten mehr zugelassen sind. Dort heißt es in Artikel 18: „Andere Kennzeichnungen als die CE-Kennzeichnung, einschließlich privater Kennzeichnungen, dürfen nur dann auf einem Produkt angebracht werden, wenn sie sich nicht auf harmonisierte technische Spezifikationen oder auf Produktanforderungen oder wesentliche Merkmale oder Bewertungsmethoden, die in der harmonisierten Zone enthalten sind, beziehen oder diese betreffen.“

Der Blaue Engel sieht dies sehr kritisch und spricht damit zugleich für viele andere Typ I Umweltzeichen, zu denen auch natureplus gehört: „Das Umweltzeichen Blauer Engel wird heute an viele CE-gekennzeichnete Bauprodukte vergeben. Der Blaue Engel hilft den Produktnutzern, umweltverträgliche Produkte zu finden, und stärkt das Funktionieren des Binnenmarktes, indem er einen Wettbewerb hinsichtlich der Umweltverträglichkeit der Produkte ermöglicht. Derzeit deckt der Blaue Engel sowohl Leistungskriterien ab, die Teil der harmonisierten Zone sein sollen (z. B. Formaldehyd-Emissionen), als auch zusätzliche Kriterien (z. B. sensorische Bewertung von Geruchsemissionen, Gehalt an polyzyklischen aro-matischen Verbindungen oder Nitrosaminen, Abwesenheit von Bioziden, keine aktive Verwendung krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe). Wir können weder für eine Interessengruppe noch für den Binnenmarkt einen Vorteil darin sehen, dass CE-gekennzeichnete Produkte das Umweltzeichen Blauer Engel nicht beantragen können. Im Gegenteil, wir denken, dass dies das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung auf dem Markt schwächen würde.“

Orientierung geht verloren

Für natureplus gilt überdies, dass dieses Umweltzeichen noch Anforderungen an die Energieeffizienz der Produktion, an den Gehalt an Recyclingmaterialien und ein recyclinggerechtes Ökodesign, an die nachhaltige Gewinnung der Rohmaterialien und die Transparenz der Lieferkette stellt – allesamt Bereiche, die künftig von der Bauproduktenverordnung reguliert werden sollen und für die keine Label mehr zulässig sein sollen. Offensichtlich ignoriert die EU-Kommission, dass die Anforderungen in Umweltzeichen wie natureplus und Blauer Engel deutlich über den Europäischen Mindeststandard hinausgehen und damit sowohl für private wie auch professionelle Verbraucher*innen eine wichtige Orientierungsfunktion haben. Der „Blaue Engel“ schlägt deshalb eine Änderung des Artikel 18 vor, mit der Typ I Labels nach ISO 14024 weiterhin erlaubt bleiben würden. Er hofft, dass durch diese Anpassung Umweltlabels auf Bauprodukten den Verbraucher*innen weiterhin eine Orientierung bieten können.

Das RAL kritisiert neue EU-Richtlinie gegen „Greenwashing“

Auch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) sieht seine Arbeit durch aktuelle Aktivitäten der EU bedroht. Es geht um den Entwurf einer „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen“. Während das Ziel dieser Richtlinie, „Verhinderung von Greenwashing und der Verwendung unzuverlässiger und intransparenter Nachhaltigkeitssiegel“ vom RAL im Grundsatz unterstützt wird, sieht es kritisch, dass „nach dem Richtlinienvorschlag Nachhaltigkeitssiegel in der Form eines privaten Gütezeichens nur dann zulässig sein sollen, wenn sie auf einem ‚Zertifizierungssystem‘ im Sinne der Richtlinie“ beruhen. Dies beinhaltet unter anderem, dass die Überwachung auf der Grundlage von Normen beruhen muss und nicht durch den Systeminhaber selbst erfolgen darf. Verboten werden zudem Umweltaussagen, wenn die anerkannte hervorragende Umweltleistung nicht anhand von bestimmten im Unionsrecht vorgesehenen Instrumenten nachgewiesen wird. Das RAL sorgt sich, dass mit diesen Regelungen „wichtige Teile der Selbstregulierung der Wirtschaft dauerhaft beschädigt“ werden.

Die gesamte Meldung inklusive verschiedene PDF-Dokumente finden Sie auf der Seite von natureplus hier.


Quelle: https://www.natureplus.org/index.php?id=31&tx_news_pi1%5Bnews%5D=1455&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=054be3d7f41ff6f1362871ee820f45b2

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