27. Oktober 2022 | Karin Roth | Alle Beiträge, Emissionen und Schadstoffe

In dieser Rubrik erklären wir – in wenigen Worten – Begriffe rund um das Thema Produkt- und Emissionsprüfung.


NIK steht für „niedrigste interessierende Konzentration“. NIK-Werte – auf EU-Ebene LCI-Wert („lowest concentration of interest“) genannt – sind toxikologisch abgeleitete Richtwerte für VOC -Einzelstoffe. Werden sie unterschritten, sind keine nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen zu befürchten.

NIK-Werte werden bei der Bewertung von VOC-Emissionen von Produkten (im Rahmen von Prüfkammermessungen) herangezogen. Man benötigt sie, um den R-Wert zu berechnen. Im AgBB-Schema werden NIK-Werte bzw. der R-Wert verwendet, ebenso bei vielen Prüflabeln (darunter auch das eco-INSTITUT-Label).

NIK-Werte werden vorzugsweise nach dem Ableitungskonzept der EU ermittelt – als Grundlage dienen Studien zur toxikologischen Bewertung von Stoffen. Fehlen entsprechende Studien, können auch Daten aus dem Arbeitsschutz herangezogen werden.

Die europäischen NIK-Werte (EU-LCI-Werte) werden von einer Expertengruppe der EU erarbeitet und regelmäßig veröffentlicht. Für das deutsche AgBB-Schema und die zugehörige NIK-Liste werden die EU-LCI-Werte von der Arbeitsgruppe des AgBB überprüft und in der Regel bei Aktualisierungen der NIK-Liste mit übernommen (Abweichungen werden begründet). Für neu zu bewertende Stoffe, für die es noch keine EU-LCI-Werte gibt, werden NIK-Werte analog zu den EU-LCI-Werten nach dem EU-Ableitungsschema ermittelt.


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