Ende 2022 gab die britische Regierung eine Fristverlängerung der Anerkennung der CE-gekennzeichneten Produkte auf dem britischen Markt bekannt.
Bauprodukte mit dem CE-Kennzeichen dürfen nun bis zum 30. Juni 2025 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, für andere Produkte gilt nun der 1. Januar 2024.
Ursprünglich war der 1. Januar 2023 als Stichtag vorgesehen, ab welchem ausschließlich das UKCA-Zeichen auf dem britischen Markt anerkannt sein sollte.
Mit der neuen Frist gilt nun auch eine entsprechende neue Übergangsfrist, während welcher sowohl das CE-Zeichen als auch das UKCA-Zeichen auf dem britischen Markt gültig ist.
Nach derzeitiger Vorgabe kann das eco-INSTITUT leider keine offizielle UK-approved body werden, da dafür nur Stellen mit Sitz und Prüftätigkeit in Großbritannien anerkannt werden. Da wir aber europäisch notifizierte Stelle sind, können unsere Messungen gemäß o.g. Regelung aber mindestens bis Mitte 2025 für das Inverkehrbringen in Großbritannien genutzt werden. Nach diesem Zeitpunkt können jedoch UKCA Zertifizierungsstellen in GB im Rahmen derer Bewertung und Ermessen ggf. weiterhin unsere Prüfberichte anerkennen.
Für Fragen stehen wir gerne per Mail unter info@eco-institut.de oder telefonisch unter 0221 931245 0 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der Produktbewertungen Prüfstelle für Emissionsprüfungen sind (z.B. Formaldehyd, VOC).
Weitere Informationen zur UKCA-Kennzeichnung finden Sie auf unserer Seite zum UKCA-Zeichen hier als auch auf der Seite der britischen Regierung hier.
Quelle: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain (zuletzt abgerufen 11. April 2023)