25. April 2024 | Aktuelles, Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

UmweltbundesamtNachdem Anfang des Jahres 2024 das Landesamt für Natur, Umwelt und verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern berichtet hatte (s. auch unsere Nachricht „Das eco-INSTITUT-Label: Sicherheit durch Kontrolle von Weichmachern in Innenraumprodukten“ vom 13. Februar 2024), hat nun die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet:

HBM-Kommission am Umweltbundesamt veröffentlicht Stellungnahme

Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen. Mono-n-hexylphthalat wurde mittels einer im Auftrag des UBA neu entwickelten Nachweis-Methode im Rahmen der derzeit laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts.

Dazu sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im ⁠UBA⁠: „Der von der HBM-Kommission festgelegte HBM-Wert ist ausgesprochen hilfreich für unsere Arbeit. Während wir bislang mit einem vorläufigen Beurteilungswert arbeiten mussten, können wir und unsere Partnerinnen und Partner jetzt daran gehen, die aktuellen Befunde in Urinproben im Detail auszuwerten und eine fundierte gesundheitliche Einschätzung vorzunehmen.“

Potentiell fortpflanzungsschädigend

Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt (als sogenannter Metabolit) unter anderem aus Di-n-hexylphthalat entstehen. Di-n-hexylphthalat ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und sollte deswegen möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit anderer bislang unbekannter Vorläufersubstanzen in Betracht gezogen, die vom Körper zu Mono-n-hexylphthalat abgebaut werden könnten.

Im Januar hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern berichtet. Die Substanz wurde ebenfalls vom UBA im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde Mono-n-hexylphthalat in mehr als einem Drittel (35 Prozent der Proben) nachgewiesen. Alle Proben liegen unterhalb des neuen Beurteilungswerts.

Im nächsten Schritt wird das UBA nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und hierbei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Darüber hinaus wird sich das UBA zusammen mit anderen Behörden auch weiterhin mit der Aufklärung der Ursachen für die gefundenen Belastungen befassen.

Über die HBM-Kommission

Die HBM-Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Gästen aus dem UBA, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠BfR⁠), dem Robert Koch-Institut (⁠RKI⁠), der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesgesundheitsministerium (⁠BMG⁠).

Die HBM-Kommission berät das UBA in allen das Human-Biomonitoring betreffenden Fragen und leitet u. a. toxikologisch begründete Beurteilungswerte zur Bewertung von HBM-Messergebnissen ab. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom UBA berufen, aktuell für die Periode 2024–2026. Die Geschäftsführung ist dem Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ im UBA zugeordnet. Die berufenen Mitglieder sind in ihrer Funktion als Kommissionsmitglieder unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen durch das UBA.

Zur Nachricht auf der Seite des Umweltbundesamtes

Zur Stellungnahme der HBM-Kommission auf der Seite des Umweltbundesamtes


Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/beurteilungswert-fuer-weichmacher-in-urin (zuletzt abgerufen 27. Mai 2024)

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