Neue Stellungnahme des Deutschen Instituts für Bautechnik zur Zukunft der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer ersten Kundeninformation im neuen Jahr 2016 möchten wir Sie auf eine neue Stellungnahme des DIBt vom 17. Dezember 2015 zur Rechtslage hinsichtlich der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen nach dem EuGH-Urteil vom 16.10.2014 hinweisen, die folgendermaßen zusammengefasst werden kann: