Prüfungen für DIBt-Zulassungen | Ü-Zeichen | ETA | EAD


Als deutsche Zulassungs-, Genehmigungs- und Bewertungsstelle ist das DIBt zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um die bauaufsichtliche Regelung von Bauprodukten und Bauarten.

Das DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen. Jährlich stellt es mehr als 3.300 nationale und europäische Bescheide aus.

Die Bescheide basieren auf Prüfplänen, die vom DIBt individuell erstellt werden, und den entsprechenden Prüfungen und Nachweisen für die jeweiligen Produkte. Die Prüfungen werden von DIBt anerkannten Prüfinstituten durchgeführt.

Das eco-INSTITUT ist bereits seit vielen Jahren anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (ÜZ) nach den Landesbauordnungen (z.B. im Rahmen von DIBt-Zulassungen) und europäisch horizontal notifizierte Stelle für Produktprüfung nach DIN EN 16516 sowie notifizierte Prüfstelle im Geltungsbereich der EN 14041 und EN 14342 (Konformitätssystem 3).


Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Seit 1968 schon erteilt das DIBt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte, die deutschlandweit zum Einsatz kommen sollen. In dieser werden die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, die Verwendungsbereiche sowie Aspekte der Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung geregelt. Weiter kann kann in eine abZ  eine Bauartgenehmigung integriert werden, wenn zudem Aspekte des Zusammenfügens, der Planung, Bemessung und Ausführung geregelt werden sollen (sogenannter „Kombi-Bescheid“).

Weitere Informationen zu einer bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Weiterführende Links“.


Europäisch technische Bewertung (ETA)

Wenn ein Bauprodukt nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist, kann es durch eine Europäisch Technische Bewertung europaweit vermarketet werden.

Die ETA ist ein Produktleistungsnachweis, der zur CE-Kennzeichnung führt. Mit ihr kann ein Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei – und auch weltweit – vertrieben werden.

Weitere Informationen zu einer ETA durch das DIBt finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Weiterführende Links“.


European Assessment Document (EAD)

Ein EAD  ist eine harmonisierte technische Spezifikation, die von EOTA als Grundlage für Europäische Technische Bewertungen (ETA) entwickelt wurde.

In Kombination mit der ETA bietet die EAD herstellenden Unternehmen eine Möglichkeit zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) gemäß der Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 abgedeckt sind. Die CE-Kennzeichnung ermöglicht es dem Unternehmen, sein Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz und der Türkei frei zu vermarkten.

Seit Inkrafttreten der CPR (Construction Products Regulation – Bauproduktenverordnung) bis Ende 2020 hat EOTA 514 EADs entwickelt, auf deren Grundlage die Technischen Bewertungsstellen der EOTA 8869 ETAs herausgegeben haben.

Quelle: EOTA 2020 Jahresbericht

Neu ist, dass eine Reihe von EADs Emissionsmessungen gemäß EN 16516 beinhalten. Deshalb haben wir unseren Reiter „Dokumente zum Download“ den Reiter „EAD-Dokumente zum Download“ hinzugefügt: in diesem werden alle EADs aufgeführt, die ein Prüfverfahren gemäß EN 16516 beinhalten – jeweils mit dem Datum der Veröffentlichung.


Freiwillige Gutachten

Bei lückenhaften harmonisierten Normen können herstellende Unternehmen auf freiwilliger Basis Angaben zu einem Produkt machen, das von der betreffenden Norm nicht erfasst ist.

Auf der Grundlage einer abZ war bis zu einem Urteil des EuGH am 16. Oktober 2016 aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes das sogenannte Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen) für viele Produkte, die im Innenraum verwendet werden, vorgeschrieben. In der europäischen Bauproduktenverordnung (und den jeweiligen harmonisierten Normen zu den CE-Zeichen) sind grundsätzliche Anforderungen zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz zwar festgelegt, wurden durch die harmonisierten Normen jedoch hinsichtlich der gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten unzureichend umgesetzt. Diese Anforderungen hatte das DIBt durch Prüf- und Bewertungsvorgaben konkretisiert.

Der Europäische Gerichtshof sah im Ü-Zeichen und der deutschen Sonderregelung zum Gesundheitsschutz aber ein Handelshemmnis auf dem EU-Markt und setzte die verpflichtende Anwendung für Bodenbeläge in Deutschland zum 16. Oktober 2016 aus: Laut EuGH genüge das europäischen CE-Zeichen.

Mit einem freiwilligen Gutachten kann das herstellende Unternehmen die dadurch entstandene Lücke hinsichtlich des Gesundheitsschutzes schließen. DIBt-Gutachten bieten weiter eine punktuelle, produktbezogene Lösung für die Verwendung bestimmter harmonisierter Bauprodukte in Deutschland und bestätigen die Einhaltung der Bauwerksanforderungen auch für solche Leistungen, die über die harmonisierte Norm nicht deklarierbar sind. Zudem gewährleisten DIBt-Gutachten, dass ein Produkt die in Deutschland geltenden bauaufsichtlichen Anforderungen an Bauwerke eingehält.

Weitere Informationen zu einem freiwilligen Gutachten durch das DIBt finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Weiterführende Links“.


Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2023

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Nach den Anforderungen des Deutschen Instituts für Bautechnik können vom eco-INSTITUT* folgende Produkte geprüft werden:
  • Bodenbeläge
  • Bauprodukte

*als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (ÜZ) nach den Landesbauordnungen (z.B. im Rahmen von DIBt-Zulassungen), europäisch horizontal notifizierte Stelle für Produktprüfung nach DIN EN 16516 sowie notifizierte Prüfstelle im Geltungsbereich der EN 14041 und EN 14342 (Konformitätssystem 3)



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