Kennzeichnung für Produkte auf dem Markt des Vereinigten Königreichs
Der Brexit wirkt sich auch auf die CE-Kennzeichnung von Produkten aus: In einer Übergangszeit bis zum 30.Juni 2025 dürfen Bauprodukte aus der EU, die auf dem britischen Markt verkauft werden, noch das CE-Zeichen führen. Danach ist nur noch das UKCA-Zeichen zulässig – das neu entwickelte britische Konformitätszeichen.
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verändert sich auch das Prozedere der Produkt-Kennzeichnung. Bislang galt auch für Großbritannien: Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden und für die eine EU-Produktnorm existiert (das gilt z. B. für Bodenbeläge), müssen die Anforderungen dieser Norm erfüllen – das wird mit dem CE-Zeichen bestätigt.
Statt der EU-Produktnormen gelten in Großbritannien nun sogenannte Designated Standards, die inhaltlich den harmonisierten EU-Produktnormen entsprechen. Gekennzeichnet wird die Einhaltung dieser britischen Normen mit einem neu entwickelten Konformitätszeichen – dem UKCA-Zeichen. Die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen können – nach aktuellem Stand – ausschließlich britische Zertifizierungsstellen (UKCA Approved Bodys) durchführen. Ab 30.Juni 2025 ist eine Produktkennzeichnung für Bauprodukte nur noch mit dem UKCA-Zeichen erlaubt, das CE-Zeichen ist dann nicht mehr zulässig, für andere Produkte wurde die Anerkennung des CE-Zeichens auf dem britischen Markt auf unbestimmt verlängert.
Ursprünglich war als Stichtag der 1. Januar 2023 vorgesehen – die Frist (für Bauprodukte) wurde durch die britische Regierung Ende 2022 verlängert, für andere Anfang 2023. (siehe auch update unten)
UPDATE August 2023: Verlängerung der CE-Anerkennung in Großbritannien gilt nicht für Bauprodukte
Die am 1. August 2023 durch die britische Regierung bekannt gegebene Verlängerung der Anerkennung CE-gekennzeichneter Produkte in Großbritannien gilt nicht für Bauprodukte! Auch wenn viele Produktgruppen weiterhin und unbefristet auch nach Dezember 2024 mit einer europäischen CE-Kennzeichnung auf den britischen Markt gebracht werden dürfen, für Baurprodukte bleibt die im Dezemeber 2022 Frist bestehen: nach dem 30. Juni 2025 müssen Bauprodukte, die auf den britischen Markt kommen, die UKCA-Kennzeichnung tragen.
Quelle: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain
Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert: 23. August 2023