Kennzeichnung für Produkte auf dem Markt des Vereinigten Königreichs


Der Brexit wirkt sich auch auf die CE-Kennzeichnung von Produkten aus: In einer Übergangszeit bis zum 30.Juni 2025 dürfen Bauprodukte aus der EU, die auf dem britischen Markt verkauft werden, noch das CE-Zeichen führen. Danach ist nur noch das UKCA-Zeichen zulässig – das neu entwickelte britische Konformitätszeichen.

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verändert sich auch das Prozedere der Produkt-Kennzeichnung. Bislang galt auch für Großbritannien: Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden und für die eine EU-Produktnorm existiert (das gilt z. B. für Bodenbeläge), müssen die Anforderungen dieser Norm erfüllen – das wird mit dem CE-Zeichen bestätigt.

Statt der EU-Produktnormen gelten in Großbritannien nun sogenannte Designated Standards, die inhaltlich den harmonisierten EU-Produktnormen entsprechen. Gekennzeichnet wird die Einhaltung dieser britischen Normen mit einem neu entwickelten Konformitätszeichen – dem UKCA-Zeichen. Die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen können – nach aktuellem Stand – ausschließlich britische Zertifizierungsstellen (UKCA Approved Bodys) durchführen. Ab 30.Juni 2025 ist eine Produktkennzeichnung für Bauprodukte nur noch mit dem UKCA-Zeichen erlaubt, das CE-Zeichen ist dann nicht mehr zulässig, für andere Produkte wurde die Anerkennung des CE-Zeichens auf dem britischen Markt auf unbestimmt verlängert.

Ursprünglich war als Stichtag der  1. Januar 2023 vorgesehen – die Frist (für Bauprodukte) wurde durch die britische Regierung Ende 2022 verlängert, für andere Anfang 2023. (siehe auch update unten)


UPDATE August 2023: Verlängerung der CE-Anerkennung in Großbritannien gilt nicht für Bauprodukte

Die am 1. August 2023 durch die britische Regierung bekannt gegebene Verlängerung der Anerkennung CE-gekennzeichneter Produkte in Großbritannien gilt nicht für Bauprodukte! Auch wenn viele Produktgruppen weiterhin und unbefristet auch nach Dezember 2024 mit einer europäischen CE-Kennzeichnung auf den britischen Markt gebracht werden dürfen, für Baurprodukte bleibt die im Dezemeber 2022 Frist bestehen: nach dem 30. Juni 2025 müssen Bauprodukte, die auf den britischen Markt kommen, die UKCA-Kennzeichnung tragen.


Quelle: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert: 23. August 2023

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HINWEIS!

Das eco-INSTITUT kann leider keine offizielle UK-approved body werden, da nach derzeitiger Vorgabe nur Stellen mit Sitz und Prüftätigkeit in Großbritannien anerkannt werden. Da wir europäisch notifizierte Stelle sind, können unsere Messungen gemäß o.g. Regelung aber mindestens bis Mitte 2025 für das Inverkehrbringen in Großbritannien genutzt werden. Nach diesem Zeitpunkt können jedoch UKCA Zertifizierungsstellen in GB im Rahmen derer Bewertung und Ermessen ggf. weiterhin unsere Prüfberichte anerkennen. Hier finden Sie anerkannte UK conformity assessment bodies für Bauprodukte: UK Market Conformity Assessment Bodies – GOV.UK (www.gov.uk).

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der Produktbewertungen Prüfstelle für Emissionsprüfungen sind (z.B. Formaldehyd, VOC).


Für die Anforderungen des CE-Zeichens können vom eco-INSTITUT* folgende Produkte geprüft werden:

Bauprodukte


*Das eco-INSTITUT ist notifiziert nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung)

Kennnummer: 2097

EUROPA – European Commission – Growth – Regulatory policy – NANDO

Prüflabor für wesentliche Merkmale (testing laboratory for cases of essential characteristics)

gemäß Anhang V Nr. 3 für Emissionen von gefährlichen Stoffen (emissions of dangerous substances) nach Spezifikation EN 16516

Prüflabor für AVCP-System 3

gemäß Anhang V Nr. 2 (3) für Produkte der

  • EN14041:2004 Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge
  • EN 14342:2013, Holzfußböden und Parkett – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung


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