Werbung mit Prüfberichten

Ob und in welcher Form Prüfberichte oder Prüfergebnisse werblich verwendet werden dürfen, hängt von der Art der Prüfung ab.


Es werden 2 Fälle unterschieden:

(1) Zertifizierung (eco-INSTITUT-Label)
(2) Laborprüfung



(1) Zertifizierung – Werbung erwünscht

Eine Zertifizierung nach den eco-INSTITUT-Label-Kriterien bedeutet: umfangreiche Messungen von Emissionen, Geruch und unerwünschten Inhaltsstoffen, die Einhaltung strenger Schadstoffgrenzwerte und – nicht zuletzt – eine regelmäßige Kontrolle der zertifizierten Produkte. Eine vertragliche Grundlage zwischen dem eco-INSTITUT und dem zeichennehmenden Unternehmen stellt sicher, dass die Produkte, die das eco-INSTITUT-Label führen, dem getesteten Prüfstück entsprechen (und damit die geprüften Eigenschaften aufweisen) – und dies auch während der gesamten Gültigkeit einer Zertifizierung so bleibt.

Daraus resultiert: mehr Prüfaufwand und höhere Kosten – aber auch mehr Sicherheit in Bezug auf die Produktqualität. Das sollen unsere Kunden auch nach außen zeigen können: Eine werbliche Verwendung von Prüfbericht, Zertifizierungsurkunde und Label ist daher selbstverständlich erlaubt – und explizit erwünscht!


(2) Laborprüfung – Werbung eingeschränkt

Zum Schutz des eco-INSTITUT-Labels, der zeichennehmenden Unternehmen und Verbraucher:innen begrenzen wir bei Prüfberichten, die auf keiner Zertifizierung basieren, die werbliche Verwendung auf bestimmte Anwendungsfälle. Das minimiert die Verwechslungsgefahr mit einer Zertifizierung.

Bei Laborprüfungen auf Grundlage rechtlicher Anforderungen (z. B. AgBB-Schema, französische VOC-Verordnung) dürfen die Kund:innen – nach Absprache – den Prüfbericht als technische Dokumentation (z. B. auf der Firmenwebsite) veröffentlichen und somit eingeschränkt werblich verwenden. Die Prüfberichte des eco-INSTITUTs enthalten einen Gutachtenteil, der die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Anforderung dokumentiert oder das geprüfte Produkt gemäß der Anforderung einstuft.

Für alle anderen Laborprüfungen – wie Prüfungen nach individuellem Prüfprogramm und Prüfungen nach den Kriterien freiwilliger Qualitätssiegel – gilt: Weder Prüfbericht noch Prüfergebnisse sind werblich zu verwenden.

  • Bei Prüfungen nach individuellem Prüfprogramm handelt es sich um (meist einmalige) Schadstoffkontrollen ohne bestimmte, vergleichbare Kriterien – Werbung wäre hier irreführend! Verbraucher sollen nicht annehmen, dass es sich um eine umfassende Prüfung und regelmäßige Überwachung (wie bei einer Zertifizierung) handelt.
  • Bei freiwilligen Qualitätssiegeln untersagen bestimmte Firmen, die Siegel vergeben, explizit eine Veröffentlichung der zugrundeliegenden Prüfberichte. Für die meisten Siegel gilt außerdem, dass der (Labor-)Prüfbericht nur ein Bestandteil der Zertifizierung ist und somit alleine nicht die Einhaltung der vollständigen Zertifizierungskriterien bedeutet. Wird nur der (Labor-)Prüfbericht werblich veröffentlicht, könnte dies falsch verstanden werden oder sogar den Label-Kriterien widersprechen. Zum Schutz von Verbraucher:innen und zum Schutz der Qualitätssiegel gilt daher grundsätzlich: Keine Werbung mit dem Prüfbericht des eco-INSTITUTs!

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