Das eco-INSTITUT & die REACH-Verordnung
Mit chemischer Expertise unterstützt das eco-INSTITUT herstellende Unternehmen dabei, die Anforderungen aus der REACH-Verordnung zu verstehen und korrekt umzusetzen. Wir stellen jedoch keine REACH-Zertifikate oder REACH-Konformitätserklärungen aus – derartige Dokumente sind gemäß REACH-Verordnung auch nicht vorgesehen (siehe auch https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/REACH-Zertifikate/REACH-Zertifikate.html).
Unsere Dienstleistungen im Detail:
- Unterstützung in der Strategieplanung zur Informationspflicht gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung für Erzeugnisse
- Plausibilitätsprüfungen von Lieferanteninformationen zu Inhaltsstoffen in Erzeugnissen
- Plausibilitätsprüfungen von Lieferanteninformationen und Sicherheitsdatenblättern von Gemischen und Stoffen
- Unterstützung in der eigenen Lieferantenkommunikation („richtige Fragen stellen“)
- Materialkategorisierung und Entwicklung einer wahrscheinlichkeitsbasierten Prüfstrategie
- Stichprobenprüfungen von Lieferantenerzeugnissen und Gemischen
- Begleitung bei der Definition/Berechnung der jeweiligen REACH-Bezugsgröße bei Erzeugnissen
- Unterstützung bei der Erstellung von REACH-Informationsblättern für Produkte
- Risikoanalyse zur Proposition 65