Chemikaliensicherheit


Das eco-INSTITUT & die REACH-Verordnung

Mit chemischer Expertise unterstützt das eco-INSTITUT herstellende Unternehmen dabei, die Anforderungen aus der REACH-Verordnung zu verstehen und korrekt umzusetzen. Wir stellen jedoch keine REACH-Zertifikate oder REACH-Konformitätserklärungen aus – derartige Dokumente sind gemäß REACH-Verordnung auch nicht vorgesehen (siehe auch https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/REACH-Zertifikate/REACH-Zertifikate.html).


Unsere Dienstleistungen im Detail:

  • Unterstützung in der Strategieplanung zur Informationspflicht gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung für Erzeugnisse
  • Plausibilitätsprüfungen von Lieferanteninformationen zu Inhaltsstoffen in Erzeugnissen
  • Plausibilitätsprüfungen von Lieferanteninformationen und Sicherheitsdatenblättern von Gemischen und Stoffen
  • Unterstützung in der eigenen Lieferantenkommunikation („richtige Fragen stellen“)
  • Materialkategorisierung und Entwicklung einer wahrscheinlichkeitsbasierten Prüfstrategie
  • Stichprobenprüfungen von Lieferantenerzeugnissen und Gemischen
  • Begleitung bei der Definition/Berechnung der jeweiligen REACH-Bezugsgröße bei Erzeugnissen
  • Unterstützung bei der Erstellung von REACH-Informationsblättern für Produkte
  • Risikoanalyse zur Proposition 65

Weitere Informationen

Wenn Sie mehr zur REACH-Verordnung erfahren möchten und welche Rolle diese hinsichtlich des eco-INSTITUT-Labels spielt, lesen Sie dazu unseren Blog-Beitrag vom 31. März 2022: Fachbeitrag: Chemikaliensicherheit in der EU: die REACH-Verordnung



Navigation

Social Media