Das eco-INSTITUT ist eine nach Landesbauordnung vom DIBt anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle für die Fremdüberwachung im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) von Bodenbelägen, Sportbodenbelägen und Wandverkleidungen in Aufenthaltsräumen.
Gemäß einem Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH Rechtssache C-100/13) ist seit 15.10.2016 die Verwendung des Ü-Zeichens für CE-gekennzeichnete Bauprodukte in Deutschland nicht mehr zulässig. Seit diesem Zeitpunkt dürfen für diese Produkte keine Ü-Zeichen und Ü-Zertifikate mehr verwendet bzw. gefordert werden. Damit entfällt auch die baurechtliche Forderung der Fremdüberwachung (beschrieben in der abZ im Abschnitt 2.3.3) als Grundlage zur Ü-Kennzeichnung.
Nutzen Produkthersteller aber weiterhin eine abZ als Nachweis zur Einhaltung der deutschen Produkt- bzw. Bauwerksanforderungen, muss die Fremdüberwachung nach wie vor erfolgen. Das eco-INSTITUT bietet daher auch zukünftig seine Kompetenzen in der Fremdüberwachung an – was viele Kunden in Anspruch nehmen.
Vorteile einer Fremdüberwachung durch das eco-INSTITUT:
- Kontrolle einer unabhängigen Stelle als Teil des internen Qualitätsmanagements
- Nachweis zur vollständigen Einhaltung der Anforderungen aus gültigen abZ
- Nachweis für die Anforderungen zum Gesundheitsschutz von neu entwickelten Produkten, für die keine abZ beantragt werden kann
- Regelmäßige Informationen zu neuen Entwicklungen hinsichtlich der Umsetzungen der Musterbauordnung in Deutschland und der Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen MVVTB (Nachfolgeinstrument zu den Bauregellisten).