16. Dezember 2021 | Karin Roth | Alle Beiträge, Emissionen und Schadstoffe

Der Brexit wirkt sich auch auf die CE-Kennzeichnung von Produkten aus: In einer Übergangszeit bis zum 1.1.2023 dürfen Produkte aus der EU, die auf dem britischen Markt verkauft werden, noch das CE-Zeichen führen. Danach ist nur noch das UKCA-Zeichen zulässig – das neu entwickelte britische Konformitätszeichen.


Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verändert sich auch das Prozedere der Produkt-Kennzeichnung. Bislang galt auch für Großbritannien: Produkte, die innerhalb der EU verkauft werden und für die eine EU-Produktnorm existiert (das gilt z. B. für Bodenbeläge), müssen die Anforderungen dieser Norm erfüllen – das wird mit dem CE-Zeichen bestätigt.

Statt der EU-Produktnormen gelten in Großbritannien nun sogenannte Designated Standards, die inhaltlich den harmonisierten EU-Produktnormen entsprechen. Gekennzeichnet wird die Einhaltung dieser britischen Normen mit einem neu entwickelten Konformitätszeichen – dem UKCA-Zeichen. Die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen können – nach aktuellem Stand – ausschließlich britische Zertifizierungsstellen (UKCA Approved Bodys) durchführen. Ab 1.1.2023 ist eine Produktkennzeichnung nur noch mit dem UKCA-Zeichen erlaubt, das CE-Zeichen ist dann nicht mehr zulässig.

Kompliziert wird es bei den verschiedenen Systemen der Konformitätsbescheinigung, wenn ein Hersteller sowohl in der EU als auch in Großbritannien sein Produkt verkaufen möchte und damit sowohl das CE- als auch das UKCA-Zeichen benötigt: Für Produkte, die in das System 1 fallen (d. h. Produkte mit optimiertem Brandverhalten, die regelmäßig von einer Zertifizierungsstelle kontrolliert werden, wie z. B. Bodenbeläge), ist es beispielsweise möglich, die erforderliche Formaldehyd-Prüfung bzw. den von einer EU-Zertifizierungsstelle (EU Notified Body) erstellten Prüfbericht von einer UKCA-Zertifizierungsstelle anerkennen zu lassen. Das kann immerhin doppelte Laborprüfungen vermeiden.

Anders bei Produkten beispielsweise nach System 3 (d. h. Produkte ohne optimiertes Brandverhalten, für die eine Herstellererklärung genügt): Für die hier ebenfalls erforderliche Formaldehyd-Prüfung wird – nach jetzigem Wissenstand – der Prüfbericht in Großbritannien nicht anerkannt – hierfür fehlt bislang die rechtliche Grundlage. Die Konsequenz: Um das UKCA-Zeichen zu erhalten, müssen Hersteller ihr Produkt zusätzlich bei einem britischen Prüflabor auf Formaldehyd untersuchen lassen. Noch ist es nur möglich, dass in Großbritannien ansässige Unternehmen bzw. Labore UKCA Approved Body werden. Ob es allerdings bei dieser Regelung bleibt, ist derzeit noch offen. Das eco-INSTITUT steht bereits mit dem United Kingdom Accreditation Service (UKAS) in Kontakt.


Alle Schlagwörter zu dem Beitrag: Bauprodukte, Bodenbeläge, Formaldehyd


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