14. Dezember 2023 | Karin Roth | Alle Beiträge, Emissionen und Schadstoffe

In dieser Rubrik erklären wir – in wenigen Worten – Begriffe rund um das Thema Labor- und Emissionsprüfung.


Alle Chemikalien müssen, bevor ein Hersteller sie auf den Markt bringt, eingestuft und gekennzeichnet werden – dies dient dem Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit diesen Stoffen. Handelt es sich um Gefahrstoffe, d. h. Substanzen, die akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, die entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein können, muss auf diese Gefährdungen auf der Verpackung und im Sicherheitsdatenblatt hingewiesen werden. Dazu dienen die H-Sätze (englisch: hazard statements) − kurze beschreibende Texte mit Informationen zu den Gefährdungen, die von chemischen Stoffen oder Zubereitungen ausgehen. Zusätzlich visualisieren Piktogramme die unterschiedlichen Gefahren.



Die H-Sätze sind im sog. GHS-System (Global Harmonised System) der Vereinten Nationen, das weltweit einheitlich die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien regelt, definiert. Innerhalb der EU, die das GHS-System mit der CLP-Verordnung  eingeführt hat, existieren als Ergänzung zum GHS aufgrund der strengeren EU-Gesetzgebung die EUH-Sätze. Diese EU-spezifischen H-Sätze beschreiben Gefahren, die nicht im GHS berücksichtigt sind.

Bei den H-Sätzen unterscheidet man zwischen physikalisch-chemischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren, wobei die einzelnen Gefahren mit dreistelligen Kennziffern codiert sind (2xx = physikalische Gefahren, 3xx = Gesundheitsgefahren, 4xx = Umweltgefahren). Jedem H-Satz sind außerdem bestimmte P-Sätze (englisch: precautionary statements) zugeordnet, die Sicherheitshinweise im Umgang mit Gefahrstoffen enthalten. Diese kurzen Texte müssen – zusätzlich zu den H-Sätzen − auf dem Produktetikett und im Sicherheitsdatenblatt abgedruckt sein.

Bei der eco-INSTITUT-Label-Zertifizierung spielen die H-Sätze eine wichtige Rolle: In den Prüfkriterien sind eine Reihe von H-Sätzen gelistet. Stoffe, die mit diesen H-Sätzen gekennzeichnet sind, dürfen in zertifizierten Produkten nicht eingesetzt werden. Dies wird anhand der Volldeklaration der Einsatzstoffe und ihrer Sicherheitsdatenblätter im Rahmen der Dokumentenprüfung – dem ersten Schritt im Zertifizierungsablauf − kontrolliert.


Grafik: Wissen in Worten – Karin Roth


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