Aufgrund der Neuerscheinung der DIN EN 16354:2019-01 “Laminatböden – Verlegeunterlagen – Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren” gibt es nun eine Änderung der MVV TB durch das DIBt.
Auf der Seite des DIBts heißt es dazu:
Seit 2011 werden vom DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Verlegeunterlagen in Aufenthaltsräumen zur Verwendung unter Bodenbelägen erteilt.
Die bauaufsichtlichen Anforderungen an diese Verlegeunterlagen werden im Hinblick auf den Gesundheitsschutz in der MVV TB in den “Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes” (ABG – Anhang 8) konkretisiert. Die vom DIBt erteilten abZ stellen die Verwendbarkeit der Verlegeunterlagen und damit die Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen fest.
Die im Januar 2019 erschienene, nicht harmonisierte Norm DIN EN 16354:2019-01 “Laminatböden – Verlegeunterlagen – Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren” legt Anforderungen und Prüfverfahren für Verlegeunterlagen unter Laminatböden fest. Diese Norm wurde in die MVV TB 2020/1 unter der lfd. Nr. C 2.9.6 als Technische Baubestimmung wie folgt aufgenommen:
Lfd. Nr. Bauprodukt Technische Regeln/Ausgabe Überein-
stimmungs-
bestätigung1 2 3 4 C 2.9 Bauprodukte für Dächer und Bedachungen, Wände und Wandbekleidungen sowie Decken und Deckenbekleidungen und nichttragende innere Trennwände C 2.9.6 Verlegeunterlagen zur Verwendung
unter LaminatbödenDIN EN 16354:2019-01
Zusätzlich gilt Anlage C 2.9.4ÜH
Sobald die MVV TB 2020/1 in das jeweilige Landesrecht umgesetzt wurde, ist eine abZ als Verwendbarkeitsnachweis nicht mehr erforderlich. Die Ü-Kennzeichnung der betreffenden Verlegeunterlagen kann dann auf Grundlage der Übereinstimmungserklärung des Herstellers mit den Technischen Baubestimmungen erfolgen.
Den aktuellen Stand der Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in den Ländern finden Sie unter dibt.de > Wir bieten > Technische Baubestimmungen.
In der DIN EN 16354 werden Aspekte zu den wesentlichen Merkmalen mechanische Festigkeit, Brandschutz, Gesundheitsschutz und Schallschutz angesprochen. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist DIN EN 16354 jedoch nicht geeignet, die bauwerksseitigen Anforderungen vollständig zu erfüllen. Zusätzlich zu DIN EN 16354 wurden daher in der lfd. Nr. C 2.9.6 der MVV TB weitere Bestimmungen als Anlage C 2.9.4 aufgenommen. Mit diesen Bestimmungen wird sichergestellt, dass das technische Anforderungsniveau an Verlegeunterlagen gleichbleibt.
Zur gesamten Meldung auf der Seite des DIBts
Quelle: https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aenderung-mvv-tb-neuerscheinung-din-en-163542019-01 (zuletzt abgerufen am 29. Juni 2021)