18. März 2025 | Karin Roth | Alle Beiträge, Emissionen und Schadstoffe

Mit einer Emissionsmessung können oftmals die Anforderungen von mehreren Qualitätslabeln, gesetzlichen Verordnungen oder auch Gebäudebewertungssystemen geprüft werden. Es gibt aber gute Gründe, warum das eco-INSTITUT keine umfassenden Sammelbescheinigungen für die Erfüllung aller Anforderungen ausstellt, sondern Qualitätslabel wie den Blauen Engel oder M1 ausklammert.

Das eco-INSTITUT ist anerkannte Prüfstelle für alle maßgeblichen Qualitätslabel für emissionsarme Produkte wie beispielsweise den Blauen Engel, M1 oder EMICODE. Wir führen aber auch Emissionsprüfungen auf Grundlage gesetzlicher Verordnungen wie z. B. französisches VOC-Label, belgische VOC-Verordnung oder EU-Taxonomie-Verordnung sowie für Gebäudebewertungssysteme wie LEED oder BREEAM durch. Oft kann mit einer Emissionsmessung zugleich die Erfüllung mehrerer dieser Anforderungen geprüft werden. Dies kann auch im Rahmen unserer eco-INSTITUT-Label-Zertifizierung geschehen. Nach den strengen eco-INSTITUT-Label-Kriterien geprüfte Produkte halten dabei auch die Emissionsanforderungen vieler Prüfprogramme ein.

Damit es aber zu keinen Missverständnissen z. B. bei Verbraucher:innen oder Gebäudeplaner:innen kommt, stellt das eco-INSTITUT – im Gegensatz zu einigen seiner Marktbewerber − keine umfassende gesonderte Bescheinigung für Werbezwecke über die Erfüllung der Anforderungen von Drittlabeln aus. Grund dafür ist, dass den Qualitätslabeln in der Regel ein umfangreiches Zertifizierungsprogramm zugrunde liegt. Für diese Label prüfen wir mit der Emissionsmessung aber nur einen Teil des Kriterienkatalogs. Damit ist das geprüfte Produkt noch nicht zertifiziert! Dies erfolgt nicht durch uns, sondern durch die für das jeweilige Qualitätslabel zuständige Zertifizierungsstelle. Ein wichtiger Baustein ist dabei unser ausführlicher Prüfbericht, den das antragstellende Unternehmen der jeweiligen Zertifizierungsstelle vorlegt. Wir haben uns entschieden, keine zusätzliche, zertifikatsähnliche Bescheinigung auszustellen, da diese fälschlicherweise eine bereits abgeschlossene Zertifizierung suggerieren könnte. Damit schützen wir die Wertigkeit der Qualitätslabel und alle Unternehmen, die mit ihrem Produkt den vollständigen und z. T. aufwändigen Zertifizierungsprozess durchlaufen haben.

Anders bei gesetzlichen Anforderungen oder Anforderungen an emissionsarme Produkte zum Einsatz in Gebäudebewertungssystemen: Hier existieren keine eigenen Produkt-Zertifizierungssysteme. Für diese Gruppen erstellen wir daher zusammenfassende Bescheinigungen, die zur Vorlage z. B. bei Gebäude-Auditor:innen gedacht sind, die keinen umfassenden Prüfbericht benötigen. Für LEED und BREEAM genügt allerdings auch kein einfaches „eingehalten“, da die maßgeblichen Parameter durch die jeweiligen Auditor:innen kontrolliert werden müssen. Deshalb führen wir hier alle konkreten Anforderungen in der Bescheinigung mit auf.

Ein Beispiel für eine derartige Bescheinigung ist hier zu finden.


Einen Überblick zu den Prüfprogrammen und Prüfzeichen, nach deren Anforderungen und Kriterien wir prüfen, finden Sie hier. Alle Informationen zum eco-INSTITUT-Label finden Sie hier auf der eco-INSTITUT-Label-Webseite.


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