24. September 2015 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus dem eco-INSTITUT, Termine | Veranstaltungen

Zum 24. September 2015 hatte das eco-INSTITUT zu dem Seminar „Bauprodukte – Produktqualität für die Zukunft“ nach Köln geladen:

Es sprachen Dr. Doris Kirchner (Deutsches Institut fur Bautechnik – DIBt), Dr. Gerd Zwiener (Sachverständigen- Büro Zwiener Köln), Andreas Hintz (ikl Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Lennerts GmbH) und Gabriele Achstetter (ÖKO-TEST Verlag)

Trotz EuGH-Urteil:

„Das deutsche Schutzniveau erhalten“

Die Reaktion der deutschen Bauaufsicht auf das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlassene Urteil vom 16. Oktober 2014 ist wohl derzeit das heiß diskutierteste Thema in der deutschen Baustoff-Branche. In dem umstrittenen Urteil sieht der EuGH durch das im deutschen Baurecht zusätzliche erforderliche Ü-Zeichen bei Produkten mit CE-Kennzeichnung einen Verstoß gegen das Marktbehinderungsverbot.

Dr. Doris Kirchner vom DIBt stellte allerdings anlässlich des Bauprodukte-Seminars in Köln klar:

„Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, das deutsche Schutzniveauzu erhalten, wo es aus Gründen der Bauwerkssicherheit notwendig ist.“

Kirchner unterstrich damit die Bedeutung des deutschen Bauaufsichtsrechts. Als Reaktion auf das Urteil sehe sich das DIBt zwar gezwungen, u.a. für die im Richterspruch namentlich erwähnten drei Produktgruppen die Zulassungsanforderungen außer Kraft zu setzen. Zudem sei geplant, die Bauregelliste B Teil 1 und sonstige Zusatzanforderungen an harmonisierte Bauprodukte in anderen Regelwerken bis zum 15.10.2016 aufzuheben, so der derzeitigen Sach- und Diskussionsstand im DIBt. Doch Kirchner gab sich kämpferisch:

„Eine Preisgabe der hohen deutschen Standards im Hinblick auf die Bauwerksanforderungen wird es nicht geben.“

Wie die Länder und das DIBt diesen Anspruch umsetzen, werde gerade intern intensiv beraten. Bis dahin gilt: Zulassungsanträge fur allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen im Geltungsbereich harmonisierter Normen wird das DIBt, wo es bauaufsichtlich vorgeschrieben ist, noch bis zum 31.01.2016 entgegennehmen.

„Da werden einige Überstunden auf uns zukommen,“

war sich Kirchner sicher.

Anders sieht es für derzeit nicht durch harmonisierte Normen geregelte Produkte aus. Diese seien durch das EuGH-Urteil nicht betroffen, so Kirchner. Als Reaktion auf das vielbeachtete EuGH-Urteil will sich das DIBt künftig auf EU-Ebene verstärkt in die Normungsarbeit einbringen.

„Bisher haben wir uns im Bereich der harmonisierten Normen dahingehend engagiert, dass ggf. auch Normen, die nach unseren Vorstellungen nicht vollumfänglich auf unsere Anforderungen eingehen, veröffentlicht werden, um die langwierigen Entscheidungsprozesse nicht weiter zu verzögern. Das wird sich nun ändern,“

kündigte Kirchner an. Die bisherige Vorgehensweise, unvollständige oder unzureichende harmonisierte Normen mit nationalen Anforderungen nachzuregeln, könne nach dem EuGH-Urteil nicht weiterverfolgt werden.

„Wir werden in Zukunft so lange mit am Verhandlungstisch sitzen müssen, bis wir zufrieden sind,“

so Kirchner. Diese neue Vorgehensweise des in Berlin beheimateten Institutes sorgte dann auch auf dem ausgebuchten Kölner Branchentreff für einen kleinen Paukenschlag:

„Deutschland hat bei der Europäischen Kommission u.a. ein Verfahren gegen die Normen EN 14342 (Holzfußboden) und EN 14904 (Sportböden) eingeleitet. Diese Normen halten wir hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für unzureichend.“

verriet Kirchner.

Die Rheinische Lösung: Bauprodukte-Positivliste in Köln und Bonn

Dass selbst das deutsche Schutzniveau oft nicht genügt, um ausreichenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten, verdeutlichte Dr. Gerd Zwiener vom Sachverständigen-Buro Zwiener:

„AgBB-geprüfte Bauprodukte („Ü-Zeichen“) sind lediglich emissionskontrolliert, aber nicht zwingend emissionsarm.“

Dies musste die Stadt Köln vor rund 10 Jahren schmerzlich erfahren: Trotz Verwendung nach deutschem Schutzniveau zugelassener Bauprodukte konnten städtische Gebäude monatelang nicht bezogen werden, da zu hohe Schadstoffkonzentration festgestellt worden waren. Erst nach umfangreichen Sanierungen konnten die Gebäude freigegeben werden.

„Die Architekten waren fassungslos, weil ausschließlich nach dem AgBB-Schema in Deutschland zugelassene Bauprodukte verbaut worden waren.“

erinnerte sich Zwiener. Um künftig kostspielige Sanierungen bei Neubauten und Bauen im Bestand zu vermeiden, startete die Stadt Köln 2006 ein Pilotprojekt zur Auswahl emissionsarmer Bauprodukte: In Köln sollten 36 Offene Ganztagsschulen realisiert werden. Dazu war das Sachverständigenbüro Dr. Zwiener herangezogen worden, das daraufhin eine erste Positivliste mit etwa 300 innenraumrelevanten Materialien erstellte. Ein Erfolg. Alle Schulen konnten planmäßig in Nutzung gehen. Als 2007 nach erfolgter Sanierung Schadstoffe im Rathaus festgestellt worden waren, schrieb die Stadt Köln die Prüfung der zu verwendenden Bauprodukte bei allen städtischen Bauvorhaben zwingend vor. Heute befinden sich über 1800 Bauprodukte auf dieser so genannten Positivliste, die kontinuierlich fortgeführt. 2014 hat sich die Stadt Bonn dem Projekt zur Positivliste angeschlossen. Ein zentraler Baustein für die Bewertung von Bauprodukten ist für Zwiener das Innenraumrichtwert-Konzept des Ausschusses für Innenraumrichtwerte beim Umweltbundesamt. Innenraumluftrichtwerte gelten für einzelne Stoffe in der Inneraumluft: Richtwert II stellt als Gefahrenwert die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen bzw. Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Richtwert I beschreibt als Vorsorgerichtwert die Konzentration eines Stoffes in der Innenraumluft, bei der auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Akzeptabel bei Bauproduktauswahl sei hier die Einhaltung des RW I, so Zwiener. Deutliche Kritik äußerte er am erfolgreichsten deutschen Umwelt-Label, dem Blauen Engel: Dass die Vorsorgewerte RW I keine Berücksichtigung finden, könnte er nicht verstehen.

„Uneingeschränkt empfehlenswert sind hier nur das natureplus-Label und das eco-INSTITUT-Label,“

betonte Zwiener zum Abschluss seines Vortrags.

„Es gibt keine LEED- oder DGNB-zertifizierten Produkte“

Die Frage, ob ihr Produkt denn auch LEED- oder DGNB-zertifiziert sei, hören derzeit immer mehr Bauproduktehersteller, denn die umfangreichen Gebäudeklassifizierungsprogramme des DGNB und LEED gewinnen klar an Bedeutung. Doch Andreas Hintz von der ikl GmbH betonte während seines Vortrages:

„Es gibt keine LEED- oder DGNB-zertifizierten Produkte. Es gibt nur zertifizierte Gebäude.“

Zu beiden Systemen könnten credit points zu einer positiven Gebäudebewertung beitragen. Als Bauproduktehersteller sei man mit deutschen Qualitätslabeln wie dem eco-INSTITUT-Label oder dem Blauen Engel gut beraten, um credit points zu sammeln. Nur für den US-Markt gelten spezielle Prüfverfahren, zudem sei auch außerhalb der USA für LEED der strengere Formaldehyd-Grenzwert von 10 μg/m³ einzuhalten. Zusätzlich sei, so Hintz, derjenige Hersteller, der eine gute Dokumentation liefern und somit die Projektbeteiligten bei der Zertifizierung unterstützen könne, im Wettbewerbsvorteil. LEED und DGNB seien ähnlich, in ihrer Konzeption aber grundverschieden: LEED sei ein „Green-Building-Label“, während der DGNB einen ganzheitlich nachhaltigen Ansatz verfolge.

„Wenn Sie an einem ökologischen Neubau eine Rollstuhlrampe sehen, so ist es DGNB, wenn diese fehlt, ist es LEED.“

so Hintz augenzwinkernd.

30 Jahre ÖKO-TEST

Gabriele Achstetter blickte in ihrem Vortrag auf 30 bewegte Jahre des ÖKO-TEST-Magazins zurück.

„Wir sehen uns dem vorbeugenden Verbraucherschutz verpflichtet.“

so Achstetter. Zwar liegt der Schwerpunkt der ÖKO-TEST-Produktbewertung auf Emissions- und Inhaltsstoffparametern, aber auch weiche Faktoren wie Deklarationsmängel fließen in die Testergebnisse ein.

„Unvollständige Angaben zu Inhaltsstoffen können zur Abwertung führen.“

verdeutlichte Achstetter. Zu einer Bewertung gehört ebenso eine Praxistauglichkeitsprüfung. Alle Prüfmethoden werden mit den Ergebnissen im Magazin veröffentlicht.

eco-INSTITUT: erfolgreiches Management-Buyout

Gastgeber Dr. Frank Kuebart (Geschäftsführer eco-INSTITUT Germany GmbH) stellte die Neuaufstellung des eco-INSTITUTs in Köln vor: Nachdem das eco-INSTITUT im Mai 2012 von dem US-Prüfdienstleister Underwriters Laboratories (UL) übernommen worden war, agiert es seit dem 1. Januar 2015 durch einen „Management Buyout“ wieder eigenständig und unabhängig. Mit 86 Prüfkammern und dem bewährten Expertenteam stellt das eco-INSTITUT eine international anerkannte Prüfstelle für alle maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen und freiwilligen Label dar. Die neuste Errungenschaft des deutschen Prüflabors, das Anfang des Jahres 2015 neue Geschäfts- und Laborräume im Carlswerk in Köln-Mülheim bezog, ist eine neue, rund 5 m³ -große Emissionsprüfkammer für Möbel, Elektrogeräte oder auch Wand- und Bodensysteme.

Fazit

Dank der starken Referenten, engagierten und diskussionsfreudigen Teilnehmern aus Deutschland, Belgien und der Schweiz war das Seminar „Bauprodukte – Produktqualität für die Zukunft“ am 24. September in Köln eine gelungene Auftaktveranstaltung. Das eco-INSTITUT plant, von nun an Veranstaltungen dieser Art zu aktuellen Themen und Debatten durchzuführen.

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