In seinem mündlichen Urteil vom 7. Oktober 2020 hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die zusätzlichen Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB- bzw. Spanplatten, welche in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg (VwV TB) festgelegt wurden, auch im Hauptsacheverfahren als unzulässig bezeichnet.