4. Dezember 2018 | Aktuelles zu Formaldehyd (ChemVerbotsV), Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Am 26.11.2018 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.11.2018 B2) mit der DIN EN 16516 ein neues Referenzverfahren zur Emissionsmessung auf Formaldehyd von beschichteten und unbeschichteten Holzwerkstoffen gemäß Anlage 1 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) bekannt gemacht.

Die bisherige Referenzmethode nach DIN EN 717-1 darf noch als zusätzliches Verfahren verwendet werden, die Ausgleichskonzentration muss spätestens ab 1. Januar 2020 aber mit dem Faktor 2,0 multipliziert werden.

Ab 1. Januar 2020 gilt auch, dass abgeleitete Prüfverfahren, wie die Perforatormethode nach EN ISO 12460-5 oder das Gasanalyseverfahren nach EN ISO 12460-3 ausschließlich für die Produktionskontrolle in Verbindung mit einer produktbezogenen Herstellerkorrelation verwendet werden sollen.

Die Änderungen der Referenzverfahren resultieren aus einem UFOPLAN-Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Materialforschung BAM in dem die Prüfmethodik für die Messungen der Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen an realitätsnähere Bedingungen angepasst werden sollte.

Weiterführende Links:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2503/dokumente/pruefverfahren_fuer_holzwerkstoffe_gemaess_chemverbotsvo_final.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/bauprodukte/studien-zur-messung-bewertung-von-schadstoffen/formaldehydemissionen-pruefbedingungen-fuer

 

 

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