11. Juli 2019 | Karin Roth | Alle Beiträge, Archiv, Emissionen und Schadstoffe

Kein Messwert ist exakt, jedes Laborergebnis enthält gleichzeitig auch eine Messunsicherheit – der wahre Wert kann also entweder ein wenig höher oder tiefer liegen. Wie geht das eco-INSTITUT damit um? Wie wird v. a. bei knappen Ergebnissen entschieden, ob eine Anforderung (z. B. vom eco-INSTITUT-Label) eingehalten wird oder nicht?


Das Thema Messunsicherheit spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Messergebnisse bewertet werden sollen – z. B. nach den Anforderungen eines Qualitätslabels. Denn: Je nach Art der Messung bzw. je nach gemessener Substanz kann die Messunsicherheit unterschiedlich hoch ausfallen. Wieviel kann der Messwert nach oben oder unten abweichen? Die Messunsicherheit definiert diesen Bereich, in dem der „wahre“ Wert mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit liegt.

Ein Beispiel: Ein Kunde lässt seinen Bodenbelag nach den eco-INSTITUT-Label-Kriterien prüfen und bewerten. Es erfolgt eine Emissionsprüfung – nach 28 Tagen wird Formaldehyd bestimmt. Beim eco-INSTITUT-Label gilt ein Anforderungswert von ≤ 36 µg/m³.


Fall 1:

Der gemessene Formaldehydwert beträgt 38 µg/m³ und liegt damit knapp über dem Anforderungswert. Das Messergebnis wird als „nicht konform“ mit den Kriterien des eco-INSTITUT-Labels bewertet.

Berücksichtigt man die Messunsicherheit für Formaldehyd von 12 %, könnte der wahre Messwert zwischen 33 und 43 µg/m³ liegen – und damit auch unterhalb des Anforderungswerts. In diesem Fall hätte das Produkt die Anforderung theoretisch erfüllt. Der Kunde trägt demnach das Risiko, dass sein Produkt die Anforderung zwar einhält, aber dennoch als „nicht konform“ bewertet wird.


Fall 2:

Der gemessene Formaldehydwert beträgt 34 µg/m³ und liegt damit knapp unter dem Anforderungswert. Das Messergebnis wird als „konform“ mit den Kriterien des eco-INSTITUT-Labels bewertet.

Mit Messunsicherheit bedeutet das eine Spanne von 30 bis 38 µg/m³ – der wahre Wert könnte damit auch oberhalb des Anforderungswerts liegen. Hier hätte das Produkt die Anforderung theoretisch nicht erfüllt. Das Prüfinstitut trägt demnach das Risiko, dass das Produkt die Anforderung nicht einhält, aber dennoch als „konform“ bewertet wird.

Das Risiko, dass ein Produkt fälschlicherweise als „konform“ bzw. „nicht konform“ bewertet wird, verteilt sich zu gleichen Teilen auf den Kunden und auf das Prüfinstitut. Daher nennt man diese Vorgehensweise bei der Bewertung auch das „geteilte Risiko der Messunsicherheit“ (sog. Shared Risk-Ansatz).



Grafik: Karin Roth


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