23. Oktober 2019 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Am 4. Oktober 2019 verabschiedete die EU-Kommission das Dokument C (2019) 7227 | „Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des europäischen Parlaments und Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecls Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung“. In dieser folgt sie der wissenschaftlichen Stellungnahme des RAC (Risk Assessment Committee | Ausschuss für Risikobewertung) der europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency – ECHA vom September 2017:

In seiner wissenschaftlichen Stellungnahme vom 14.September 2017 über den Stoff Titandioxid hat der RAC vorgeschlagen, diesen Stoff als „karzinogen bei Einatmen“ (Kategorie2) einzustufen. Da die krebserregende Wirkung von Titandioxid auf die Lungen mit dem Einatmen von lungengängigen Titandioxidpartikeln sowie der Ablagerung und der schlechten Löslichkeit der Partikel in der Lunge in Verbindung gebracht wird, ist es angezeigt, die lungengängigen Titandioxidpartikel im Eintrag zu Titandioxid festzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass die abgelagerten Partikel, nicht aber gelöstes Titandioxid, die beobachtete Toxizität in der Lunge und die anschließende Entwicklung von Tumoren verursachen. Um eine ungerechtfertigte Einstufung nicht gefährlicher Formen des Stoffes zu vermeiden, sollten spezifische Anmerkungen für die Einstufung und Kennzeichnung das Stoffes und der ihn enthaltenden Gemische aufgenommen werden. Da sich gefährlicher Staub oder gefährliche Tröpfchen bei der Verwendung von titandioxidhaltigen Gemischen bilden könnten, ist es außerdem notwendig, die Verwender über die Vorsichtsmaßnahmen zu informieren, die getroffen werden müssen, um die Gefahr für die menschliche Gesundheit möglichst gering zu halten.

Wenn weder der Rat noch das EU-Parlament innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen den die delegierte Verordnung einlegen, soll sie 20 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und  nach einer Übergangsphase von 18 Monaten rechtlich verbindlich sein, also vorraussichtlich ab Sommer 2021.

Die Einstufung betriff den Stoff Titandioxid in Pulverform und pulverförmigen Gemischen.Doch auch flüssige Gemischen sollen dann mit einem Warnhinweis etikettiert werden.

Titandioxid ist unter anderem einer der wichtigsten Rohstoffe der Lack-, Farben- und Beschichtungenbranche.

Noch im September 2019 hatte ein Expertengremium der EU-Mitgliedstaaten eine mögliche Einstufung abgelehnt.

Zum Dokument „Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des europäischen Parlaments und Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecls Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung“

Zum Anhang des Dokuments „Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.1272/2008 des europäischen Parlaments und Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecls Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung“

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