27. August 2020 | Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Im Bundesgesundheitsblatt hat das Umweltbundesamt die Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) „Rundungsregeln für die Anwendung von richt- und Leitwerten des Ausschusses für Innenraumrichtwerte“ bekanntgegeben.

In der Einleitung dazu heisst es:

Die Ableitung von Richtwerten erfolgt nach dem im sogenannten Basisschema des AIR beschriebenen Verfahren. Dieses Schema wurde 2012 auf Grundlage einer Vorgängerversion aus dem Jahr 1996 im Bundesgesundheitsblatt publiziert. Danach wurden die resultierenden Richt- und Leitwerte in der Regel in der Einheit mg/m3 angegeben und der jeweilige Wert nach Auf- bzw. Abrundung mit einer signifikanten Stelle ausgewiesen. Dies führte in der Vergangenheit zu Fragen, ab welcher Höhe ein Beurteilungswert unterschritten, erreicht oder überschritten ist. In dieser Bekanntmachung wird daher für den Umgang mit Messwerten in Bezug auf die Richt- und Leitwerte des AIR ein einheitliches Verfahren festgelegt.

Zur ganzen Bekanntmachung im Bundesgesundheitblatt auf der Seite des UBA

Zu den Richtwerten I und II auf der Seite des UBA

Zur Seite des AIR auf der Seite des UBA


Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/ausschuss-fuer-innenraumrichtwerte-vormals-ad-hoc#ausschuss-fur-innenraumrichtwerte

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