8. November 2020 | Aktuelles zur Novellierung des Bauordnungsrechts, Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

In seinem mündlichen Urteil vom 7. Oktober 2020 hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die zusätzlichen Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB- bzw. Spanplatten, welche in der  Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Baden-Württemberg (VwV TB) festgelegt wurden, auch im Hauptsacheverfahren als unzulässig bezeichnet.

Mit diesem Urteil ist der VGH der Entscheidung des Eilrechtsschutzverfahrens vom 10. Juli 2019 gefolgt. In der Pressemitteilung vom 12. Juli 2019 hieß es damals, dass der VGH

mit zwei Beschlüssen vom 10. Juli 2019 Technische Baubestimmungen hinsichtlich VOC-Emissionen aus Holzwerkstoffen für voraussichtlich nicht rechtens erklärt [hat]. Er hat daher den Anträgen von zwei Herstellern sog. OSB- bzw. Grobspanplatten (Antragstellerinnen) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entsprochen und die einer Musterverwaltungsvorschrift entsprechende Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 20.12.2017 hinsichtlich bestimmter, ab 01.10.2019 auch für solche Holzwerkstoffe geltenden Anforderungen an VOC-Emissionen (flüchtige organische Verbindungen) vorläufig außer Vollzug gesetzt.“

(Wir berichteten am 18. Juli 2019 darüber hier.)

Mit diesem Urteil ist der Anhang 8 der VwV TB mit zusätzlichen Anforderungen an VOC-Emissionen aus OSB bzw. Spanplatten endgültig zu entfernen, alle anderen Elemente der VwV TB sind von dieser Entscheidung ausgenommen und bleiben in Kraft.

Zum Urteil auf der Seite der Landesrechtssprechungsdatenbank des Landes Baden-Württemberg

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