26. März 2021 | Aktuelles zu Formaldehyd (ChemVerbotsV), Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Am 2. März 2021 hat die ECHA (European Chemical Agency) das „Final Background Document“ zu möglichen Grenzwerten für Formaldehyd und Formaldehyd emittierende Materialien auf seiner Internetseite veröffentlicht.

In diesem Dokument, das bereits Mitte September 2020 fertig gestellt wurde, werden auf 107 Seiten die verschiedenen Positionen der ECHA, des RAC (Committee for Risk Assessment) des SEAC (Committee for Socio-Economic Analysis) zu dem Thema dargestellt.

Die ECHA hat in dem „Annex XV Restriction Report“ vom 20. März 2019 einen Grenzwert von 0, 124 mg/m3 bzw. 0,1 ppm vorgeschlagen, der bereits in verschiedenen europäischen Ländern (darunter Deutschland) der Emissionsklasse E1 entspricht.

Das RAC plädiert für einen Grenzwert von nur 0,05 mg/m3 bzw. 0,04 ppm, das SEAC für 0,124 mg/m3.

Als Prüfmethodik werden allgemein Prüfkammermessungen vorgegeben. Produkte für den Automobil-Innenraum sind gemäß ISO 12219-1 zu prüfen. Für andere Produkte werden keine Normen vorgegeben, sondern Referenzbedingungen für die Prüfungen definiert. Die derzeit definierten Bedingungen entsprechen der Methodik nach EN 717-1 (Holzwerkstoffe – Bestimmung der Formaldehydabgabe).

Da die geplanten Formaldehyd-Anforderungen für unterschiedliche Produkte gelten sollen, ist die Holzwerkstoffmethode jedoch nur sehr eingeschränkt sinnvoll. Andere Industrieverbände, wissenschaftliche Einrichtungen und Prüflabore plädierten im Kommentierungszeitraum daher zur Übernahme der Konditionen und Vorgaben der EN 16516 Methodik. Die SEAC unterstützt die Übernahme von – für andere Produktgruppen -realistischere Beladungsfaktoren, wie sie z.B. der Referenzraum der EN 16516 beschreibt.

Aus Sicht des eco-INSTITUTs wäre generell der Prüfansatz der EN 16516 sinnvoll (inkl. Luftwechsel und rel. Feuchte), um auch den Prüfszenarien zu folgen, die unter anderem durch die – von der EU-Kommission mandatierten – Normung für die Produkt-Emissionsprüfungen im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeitet wurden. Auf Grundlage der EN 16516 Vorgaben können für viele unterschiedlichen Produkte realistische Prüfszenarien abgeleitet werden, z. B. auch für komplexe Produkte wie Möbel.

Die EU-Kommissionen muss nun anhand des jetzt veröffentlichten Final Background Documents innerhalb der nächsten 90 Tage einen eigenen Vorschlag erarbeiten, der dann denn ECHA-Mitgliedsstaaten zur Abstimmung vorgelegt wird.

Alle Dokumente inklusive des Final Background Document zu dem Thema finden Sie auf der Seite der ECHA hier.


Quelle: https://echa.europa.eu/de/registry-of-restriction-intentions/-/dislist/details/0b0236e182439477 (zuletzt abgerufen am 26. März 2021)

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