Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes teilte im Bundesgesundheitsblatt 66 vom 30. März 2023 (Seiten 460–475 (2023)) Innenraumrichtwerte (IRW) für die Substanzen Methansäure (Ameisensäure, CAS 64-18-6), Ethansäure (Essigsäure, CAS 64-19-7) und Propansäure (CAS 79-09-4) in der Innenraumluft mit.
Diese sind wie folgt:
Richtwert RWII in mg/m³ |
Richtwert RWI in mg/m³ |
AgBB NIK-Wert (informativ) in µg/m³ |
|
Methansäure |
1,0 |
0,51 |
– |
Ethansäure |
3,7 |
1,3 |
1200 |
Propansäure |
1,6 |
0,78 |
1500 |
Berücksichtigung der IRW in Prüfprogrammen wie natureplus oder eco-INSTITUT-Label
Innenraumrichtwerte werden auch in den Prüfkriterien für Produktzertifizierungen mit dem natureplus- Prüfzeichen und dem eco-INSTITUT-Label berücksichtigt. Die Veröffentlichung der neuen Innenraumrichtwerte führt hier zu keinen Veränderungen.
Weitere Informationen und weiterführende Links
Die gesamte Bekanntmachung des UBA | Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte: „Richtwerte für Methansäure, Ethansäure und Propansäure in der Innenraumluft“ im Bundesgesundheitsblatt 66 vom 30. März 2023 finden Sie zum Nachlesen hier
Das gesamte Bundesgesundheitsblatt 66 vom 30. März 2023 finden Sie hier
Weitere Informationen zum AIR finden Sie auf der Seite des UBAs hier
Weiterführende Informationen zu Innenraumrichtwerten und deren Anwendung finden Sie in dem Fachbeitrag „Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes | Kernelement für die Emissionsanforderungen des eco-INSTITUT-Labels“ in unserem eco-Blog hier
Weitere Informationen zum eco-INSTITUT-Label finden Sie auf unserer Webseite zum eco-INSTITUT-Label hier
Weitere Informationen zur Auszeichnung mit dem natureplus-Qualitätszeichen finden Sie hier