2. Mai 2023 | Aktuelles, Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

UmweltbundesamtDer Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes teilte im Bundesgesundheitsblatt 66 vom 30. März 2023 (Seiten 460–475 (2023)) Innenraumrichtwerte (IRW)  für die Substanzen Methansäure (Ameisensäure, CAS 64-18-6), Ethansäure (Essigsäure, CAS 64-19-7) und Propansäure (CAS 79-09-4) in der Innenraumluft mit.

Diese sind wie folgt:

Richtwert RWII in mg/m³

Richtwert RWI in mg/m³

AgBB NIK-Wert (informativ) in µg/m³

Methansäure

1,0

0,51

Ethansäure

3,7

1,3

1200

Propansäure

1,6

0,78

1500


Berücksichtigung der IRW in Prüfprogrammen wie natureplus oder eco-INSTITUT-Label

Innenraumrichtwerte werden auch in den Prüfkriterien für Produktzertifizierungen mit dem natureplus- Prüfzeichen und dem eco-INSTITUT-Label berücksichtigt. Die Veröffentlichung der neuen Innenraumrichtwerte führt hier zu keinen Veränderungen.


Weitere Informationen und weiterführende Links

Die gesamte Bekanntmachung des UBA | Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte: „Richtwerte für Methansäure, Ethansäure und Propansäure in der Innenraumluft“ im Bundesgesundheitsblatt 66 vom 30. März 2023 finden Sie zum Nachlesen hier

Das gesamte Bundesgesundheitsblatt 66 vom 30. März 2023 finden Sie hier

Weitere Informationen zum AIR finden Sie auf der Seite des UBAs hier

Weiterführende Informationen zu Innenraumrichtwerten und deren Anwendung finden Sie in dem Fachbeitrag „Innenraumrichtwerte des Umweltbundesamtes | Kernelement für die Emissionsanforderungen des eco-INSTITUT-Labels“ in unserem eco-Blog hier

Weitere Informationen zum eco-INSTITUT-Label finden Sie auf unserer Webseite zum eco-INSTITUT-Label hier

Weitere Informationen zur Auszeichnung mit dem natureplus-Qualitätszeichen finden Sie hier

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