Die Verordnung (EU) 2023/1464 der EU Kommission vom 14. Juli 2023 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments (REACH-Verordnung) und des Rates hinsichtlich Formaldehyd und Formaldehydabspaltern wurde am 17.07.2023 im EU Amtsblatt veröffentlicht. EUR-Lex – 32023R1464 – EN – EUR-Lex (europa.eu)
Demnach werden EU-weit einheitliche Grenzwerte zu Formaldehydemissionen aus Produkten definiert, die ab 08-2026 bzw. 08-2027 gelten. Nach dem 6. August 2026 dürfen Erzeugnisse nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn unter den genannten Prüfbedingungen die Konzentration an Formaldehyd, das aus diesen Erzeugnissen freigesetzt wird, folgende Werte (nach max. 28 Tagen Prüfdauer) überschreitet:
a) 0,062 mg/m3 für Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis;
b) 0,080 mg/m3 für andere Erzeugnisse als Möbel und Erzeugnisse auf Holzwerkstoffbasis.
Für Straßenfahrzeuge gilt die Anforderung nach dem 6. August 2027, wenn die Konzentration an Formaldehyd im Inneren dieser Fahrzeuge 0,062 mg/m3 überschreitet.
Die Prüfmethodik für unter a) und b) genannten Produkten, die dieser Verordnung zugrunde liegt, entspricht weitestgehend der derzeitigen EN 717-1, auch wenn diese nicht explizit erwähnt wird. Es gelten die Prüfkammerbedingungen 23°C/45% rF, Beladungsfaktor 1m²/m³ und Luftwechsel 1/h (+Toleranzen). Zitat aus der Verordnung: „Dieser Beladungsfaktor entspricht der Prüfung von Holzwerkstoffen; bei anderem Material oder anderen Produkten können, wenn ein solcher Beladungsfaktor unter vorhersehbaren Verwendungsbedingungen eindeutig nicht realistisch ist, Beladungsfaktoren nach Abschnitt 4.2.2 der Norm EN 16516 verwendet werden.“
Das Niveau an die Formaldehydemissionen dieser Materialien aus dieser neuen Anforderung entspricht dem der aktuell gültigen deutschen Chemikalienverbotsverordnung. Die Chemikalienverbotsverordnung führt jedoch die Messmethodik nach EN 16516 als erstes Referenzverfahren auf und die Methodik nach EN 717-1 als „zusätzliches“ Verfahren, deren Messergebnisse dann mit Faktor 2 multipliziert werden sollen, um die Anforderung in Deutschland vom 0,1 ppm (=0,124 mg/m³) einzuhalten.
Im Rahmen von VOC-Prüfkammeruntersuchungen nach EN 16516 wird in der Regel auch die Formaldehydkonzentration bestimmt. Inwieweit diese Prüfergebnisse die Nachweisführung nach der neuen REACH-Vorgabe für Formaldehydemissionen genutzt werden können, hängt von den in den Messungen konkret genutzten Prüfkammerbedingungen ab. Beides sind Prüfkammermethoden und können mit gleichen Prüfkammern geprüft werden. Ein Unterschied kann sein, dass nach EN 16516 zumeist bei einem Luftwechsel von 0,5/h und 50%rL geprüft wird. Diese Prüfbedingungen sind aber deutlich schärfer als oben zitierte Bedingungen in Anlehnung an die EN 717-1. So kann man u.U. Informationen von einer Messmethodik auf Anforderungen auf Basis der anderen Messmethodik übertragen.
Produkte mit einer eco-INSTITUT-Label Zertifizierung werden gemäß EN 16516 geprüft und dürfen eine maximale Formaldehydkonzentration von 0,024 bzw. 0,036 mg/m³ aufweisen.
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