24. Oktober 2023 | Karin Roth | Alle Beiträge, Emissionen und Schadstoffe

In dieser Rubrik erklären wir – in wenigen Worten – Begriffe rund um das Thema Labor- und Emissionsprüfung.


KMR-VOC sind VOC, die als kanzerogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind.

Die Einstufung erfolgt auf Basis wissenschaftlicher Evidenz von epidemiologischen oder tierexperimentellen Befunden und wird in verschiedenen Verordnungen oder Richtlinien veröffentlicht (siehe Tabelle). Dabei handelt es sich zum einen um rechtlich verbindliche Regelungen (europäische CLP-Verordnung, deutsche TRGS 905), zum anderen um wissenschaftliche Empfehlungen (deutsche MAK-Liste, Liste kanzerogener Stoffe der internationalen Krebsagentur IARC).


Kategorien der KMR-VOC

Die KMR-VOC werden in drei verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Die höchste Kategorie („1A“ bei CLP-Verordnung und TRGS 905, „1“ bei MAK-Liste, „1“ bei IARC) bedeutet, dass der Stoff nachweislich kanzerogen (bei CLP-Verordnung und TRGS 905 auch: mutagen oder reproduktionstoxisch) auf den Menschen wirkt.
  • Bei der zweithöchsten Kategorie („1B“ bei CLP-Verordnung und TRGS 905, „2“ bei MAK-Liste, „2A“ bei IARC) wird eine entsprechende Wirkung vermutet und ist – bislang – nur im Tierversuch nachgewiesen.
  • Die dritthöchste Kategorie („2“ bei CLP-Verordnung und TRGS 905, „3“ bei MAK-Liste, „2B“ bei IARC) bedeutet, dass zwar eine entsprechende Wirkung vermutet wird, aber noch keine ausreichenden Nachweise vorliegen.


Alle Schlagwörter zu dem Thema: Anforderung, Kurz erklärt

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