Kalifornisches Auskunftspflichtgesetz

Die Proposition 65 verlangt von Unternehmen eine klare und angemessene Warnung, bevor sie wissentlich und absichtlich Verbraucher in Kalifornien (USA) gewissen Chemikalien aussetzen, von denen bekannt ist, dass diese krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend sein können.

Unternehmen, die ihre Produkte nach Kalifornien exportieren, sollten sich daher über die Zusammensetzung und die mögliche Exposition von schädlich eingestuften Chemikalien bewusst sein.

Die kalifornische Umweltbehörde OEHHA hat eine Liste von rund 900 Substanzen veröffentlicht, auf der unter anderen Substanzgruppen wie Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle, krebserzeugende Farbstoffe, aber auch Holzstaub oder Formaldehyd aufgeführt sind. Eine Warnung muss dann erfolgen, wenn einer der Stoffe im Produkt enthalten ist und eine inhalative, orale oder dermale Exposition vorliegen kann.

Seit 30. August 2018 gab es Neuerungen hinsichtlich der Umsetzung der Proposition 65:

  • der Warnhinweis muss vor der Kaufentscheidung dem Verbraucher sichtbar gemacht sein
  • sind Substanzen in gefährdender Menge vorhandenen, müssen pro Gefahr (krebserzeugend oder fortpflanzungsgefährdend) mindestens eine Substanz benannt werden und ein Warnsymbol angebracht werden.

Der Hersteller muss daher vor Einfuhr der Produkte eine Risikoanalyse hinsichtlich der Anforderungen aus der Proposition 65 durchführen. Hierzu gehört eine Betrachtung aller eingesetzten Materialien, deren Inhaltsstoffe und mögliche Expositionen des Verbrauchers.


Beispiel 1: Polstermöbel

Ein Hersteller von Polstermöbeln muss Informationen über die eingesetzten Holzwerkstoffe, Polster, Textilien, Klebstoffe und Kunststoffe sammeln und ggf. Laborprüfungen hinsichtlich der oben benannten Expositionen durchführen wie z.B. Emissionsprüfungen des gesamten Möbelstückes und Inhaltsstoffprüfungen der Textilien, die in Hautkontakt stehen können.

Kindermöbel wären ggf. auch auf orale Expositionen zu bewerten.

Lieferantenbestätigungen zu einzelnen Materialien können helfen, den Prüfaufwand zu reduzieren.


Beispiel 2: Holzbodenbeläge

Ein Hersteller von Holzbodenbelägen, die Verbraucher selber zuschneiden und verlegen können, hat auch die Exposition von Holzstaub zu berücksichtigen und zu deklarieren.


Risikoanalyse mithilfe von Emissions- und Inhaltsstoffprüfungen durch das eco-INSTITUT

Das eco-INSTITUT unterstützt Sie gerne bei der Risikoanalyse hinsichtlich der Proposition 65 für Ihre Produkte mit Emissions- und Inhaltsstoffprüfungen oder auch bei der Bewertung von Zusammensetzungen oder Rezepturen eingesetzter Materialien.

Als anerkannte Prüfstelle der amerikanischen Zertifizierungsstelle SCS Global Services können unsere Emissionsmessungen auch für die Antragstellung zum SCS Indoor Advantage Gold Zertifikat genutzt werden. Sprechen Sie uns an.


OnDemand-Seminar: Export in die USA und Kalifornien: Produktbewertungen und Kennzeichnungen gemäß kalifornischer „Proposition 65“

Henning Bloech (LEED AP, The Sustaineer Consultant; Göttingen) hielt zu unserem 4. Bauprodukte-Seminar „Produktqualität für die Zukunft“ im November 2019 den Vortrag „Export in die USA und Kalifornien: Produktbewertungen und Kennzeichnungen gemäß kalifornischer „Proposition 65“. Diesen können Sie als OnDemand-Seminar nachsehen. Die Dauer beträgt 30 Minuten. Mit Klick auf das Bild werden Sie auf die Platform Vimeo weitergeleitet, auf der Sie das Video streamen können.

 


Alle Angaben ohne Gewähr; zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2023

« Zur Übersicht

 

Für die Proposition 65-Risikoanalyse können vom eco-INSTITUT* folgende Produkte auf Emissionen und Inhaltstoffe geprüft werden:
  • Bauprodukte
    • Holzwerkstoffe
    • Klebstoffe
    • u.a.
  • Bodenbeläge
    • Holzboden
    • Parkett
    • Laminat
  • Möbel
  • u.a.

*Bitte beachten Sie: Eine abschließende Risikobewertung liegt immer in der Verantwortung des Herstellers. Die Warnhinweise mit den entsprechenden Informationen nach der Proposition erfolgen nicht durch das eco-INSTITUT. Das eco-INSTITUT erstellt keine Zertifizierung  hinsichtlich der Proposition 65-Anforderungen und führt keine Rechtsbearatungen durch.



Das eco-INSTITUT ist Prüflabor und Ansprechpartner für:

Navigation

Social Media