14. August 2018 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Am 6. August 2018 wurde durch das Umweltbundesamt (UBA) das aktualisierte AgBB-Schema veröffentlicht, welches in Verbindung mit den Grundsätzen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) die maßgebliche Vorgabe zur Prüfung und gesundheitlichen Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VVOC, VOC und SVOC) aus Bauprodukten darstellt.

Das AgBB -Schema 2018 ist seit dem Veröffentlichkeitsdatum gültig; es besteht eine Übergangsphase von einem Jahr, in der die vorherige Version, das AgBB-Schema 2015, noch angewendet werden darf. Eine Vermischung beider Versionen während dieser Zeit ist nicht zulässig.

Was sind die Änderungen des AgBB-Bewertungsschemas 2018 gegenüber des 2015er Schemas?

In dem AgBB-Bewertungsschema 2018 wurden bedeutende Änderungen im Text vorgenommen.

Diese betreffen insbesondere:

  • die Anpassung an das nationale Baurecht: Muster-Bauordnung (MBO) und Muster-Verwaltungsvorschrift – Technische Baubestimmungen (MVV TB)
  • die Bezugnahme auf die DIN EN 16516:2018-01
  • die sensorische Prüfung des Geruchs unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Pilotphase und aus den Ringversuchen.

MVV TB

Die Einhaltung des nationalen Schutzniveaus ist nach den Vorgaben der MVV TB  zu überprüfen und zu gewährleisten.

TVOCspez

Die Prüfung der Emission der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) erfolgt unter Bezugnahme auf die detaillierten Vorgaben der DIN EN 16516:2018-01.
Insbesondere wird für die Bestimmung der Summe der VOC (TVOCspez) auf Kapitel 8.2.6.1, Absatz 2 dieser Norm verwiesen und der TVOCspez als die Summe der Zielverbindungen ( NIK -Liste) und Nicht-Zielverbindungen (Stoffe ohne NIK), identifizierten und nicht identifizierten Stoffe präzisiert. Dies entspricht weiterhin der in den „Grundlagen des DIBt“ beschriebenen Vorgehensweise.

Geruch

Die sensorische Prüfung des Geruchs wurde im AgBB-Bewertungsschema von der „Pilotphase“ jetzt in die Empfehlung „auf freiwilliger Basis“ geändert. Sofern das geprüfte Produkt die empfundene Intensität von 7 pi (perceived intensity = pi) nicht überschreitet, gilt die sensorische Prüfung als bestanden.


Alle Änderungen und textliche Anpassungen sind dem aktuellen AgBB-Bewertungsschema 2018 bzw. der Änderungen-Übersicht zu entnehmen. Weitere Informationen zum AgBB-Schema finden Sie auch hier.

Weitere Informationen a finden Sie auf der Seite des UBAs hier sowie auf der Seite der EU-LCI Working Group / Europäische Kommission


Das eco-INSTITUT Köln führt als akkreditierte und anerkannte Prüfstelle Emissionsmessungen gemäß ISO 16000 und EN 16516 für alle maßgeblichen nationalen und internationalen Anforderungen (z. B. AgBB/DIBt, Blauer Engel, GEV-Emicode, M1) durch.

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