21. März 2019 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Im Dezember 2018 tagte die Jury Umweltzeichen und hat verschiedene DE-UZ-Vergabegrundlagen für Bauprodukte überarbeitet.

In der Nachricht zu den Jury-Ergebnissen der Sitzung heißt es auf der Seite des Blauen Engels dazu folgendermaßen:

Neuerungen sind hier beispielsweise, dass alle Innenwandfarben und –putze zukünftig nur noch konservierungsmittelfrei den Blauen Engel erhalten können. Die Übergangsfrist wurde allerdings um ein Jahr verlängert, um den Herstellern die zum Teil aufwändige Umstellung auf die konservierungsmittelfreie Formulierung zu ermöglichen. Beim Umweltzeichen Lack wurde alternativ zur Rezepturprüfung, die Emissionsmessung eingeführt. Auch wurden die Geltungsbereiche der Umweltzeichen Lacke, Dichtstoffe und elastische Bodenbeläge erweitert.

Zu den überarbeiteten Vergabegrundlagen gehören u.a. die für

  • Innenwandfarben (DE-UZ 102)
  • Innenputze (DE-UZ 198)
  • Lacke (DE-UZ 12a)
  • Bodenbelagsklebstoffe (DE-UZ 113)
  • Dichtstoffe für den Innenraum (DE-UZ 123)
  • Wärmedämmverbundsysteme (DE-UZ 140)
  • Verlegeunterlagen für Bodenbeläge (DE-UZ 156)
  • Elastische Bodenbeläge (DE-UZ 120)

Diese werden jetzt sukzessive auf der Internetseite des Blauen Engels veröffentlicht. Sobald sie dort veröffentlicht sind, werden wir auch von unserer Seite zum Dienstleistungsangebot für den Blauen Engel dorthin verlinken.

Die Ursprungsnachricht zu den Ergebnissen der Blauer-Engel-Jury-Sitzung finden Sie hier auf der Seite des Blauen Engels


Das eco-INSTITUT ist anerkanntes Blauer Engel-Prüflabor und berechtigt, Bauprodukte, Bodenbeläge, Leder, Matratzen, Möbel und Türen nach den Kriterien des Blauen Engels zu prüfen – der Schwerpunkt liegt auf VOC-Emissionen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

 

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