12. Januar 2021 | Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt

Seit dem 5. Januar 2021 

müssen Informationen über Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (der Kandidatenliste) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die ECHA gemeldet werden.

Wir berichteten im Frühjahr 2020 dazu (s. Meldung vom 23. April 2020). Die wichtigsten Fragen dazu werden auf der entsprechenden Seite der ECHA beantwortet: 

  • Müssen Sie eine SCIP-Meldung einreichen? Bin ich betroffen? Ab welchem Datum sollten Informationen an die ECHA übermittelt werden?
  • Die Informationsanforderungen kennen und verstehen: Welche Informationen müssen an die ECHA übermittelt werden? Welche für die SCIP-Datenbank übermittelten Daten wird die ECHA veröffentlichen?
  • Prüfen Sie Ihre Erzeugnisse: Wie werden Erzeugnisse inREACH definiert?

Weiter können Sie auf der Seite Ihre Einreichung vorbereiten und Ihre Meldung einreichen. 

Zur Seite der SCIP-Meldung bei der ECHA


Quelle: https://echa.europa.eu/de/scip-suppliers-of-articles (zuletzt abgerufen am 12. Januar 2021)

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