Am 21. Mai 2021 treten die im November 2019 von der Europäischen Union als Änderungsrichtlinie (EU) 2019/1929 veröffentlichten neuen Grenzwerte für Formaldehyd in Kinderspielzeug in Kraft.
Die Änderung des Anhangs II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG betrifft Spielzeug für Kinder unter drei Jahren bzw. Spielzeug, das bestimmungsgemäß in den Mund genommen wird.
Die neuen Grenzwerte für Formaldehyd lauten wie folgt:
- 1,5 mg/l (Migrationsgrenze) in polymeren Materialien für Spielzeug
- 0,1 ml/m3 (Emissionsgrenzwert) in Materialien aus Kunstharzpressholz für Spielzeug
- 30 mg/kg (Grenzwert) in Textilmaterialien für Spielzeug
- 30 mg/kg (Grenzwert) in Ledermaterialien für Spielzeug
- 30 mg/kg (Grenzwert für den Gehalt) in Papiermaterialien für Spielzeug
- 10 mg/kg (Grenzwert) in wasserbasierten Materialien für Spielzeug
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Zur Änderungsrichtlinie (EU) 2019/1029
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1929&from=DE (zuletzt abgerufen am 10. Mai 2021)