19. August 2021 | Alle Nachrichten, Nachrichten aus aller Welt, Nachrichten aus dem eco-INSTITUT, Termine | Veranstaltungen


UPDATE (31. August 2021): Die CE-Kennzeichnung wurde um ein Jahr bis zum 1. Januar 2023 verlängert. S. auch folgende Nachricht vom 31. August 2021 hier


Für das Holz-Zentralblatt (Ausgabe 32 / 2021 vom 13. August 2021) berichtete Dr. Vera Steckel über unser Online-Seminar, das am 22. Juni 2021 zum Thema: „Brexit changed import rules for building materials in Great Britain: How to deal with the UKCA and CE marking“ stattfand.

Mit freundlicher Genehmigung des Holz-Zentralblattes dürfen wir an dieser Stelle den Text darstellen. Zur Online-Ausgabe 32/2021, wo der Artikel am 13. August 2021 veröffentlicht wurde, geht es hier.


UKCA – statt CE-Zeichen: Weiterhin viele Unklarheiten

Chris Miles von der UL International UK erläutert Hintergründe im Rahmen eines Seminars des Eco-Instituts

Durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union soll das CE-Kennzeichen ab dem 1. Januar 2022 die Gültigkeit für den britischen Markt verlieren. An seine Stelle tritt mit dem UKCA, kurz für United Kingdom Conformity Assessed, ein neu entwickeltes Konformitäts-Zeichen.

Im Rahmen eines Online-Seminars der Eco-Institut Germany GmbH, Köln, Ende Juni hatte Chris Miles von der UL International UK (ehemals Underwriters Laboratories) erläutert, was sich mit dem neuen Kennzeichen für Hersteller von Bauprodukten ändert. Miles leitet den UKCA Approved Body von UL International, eine der staatlich anerkannten Zertifizierungsstellen, die in Großbritannien analog zu den Notified Bodies der EU (notifizierte Stellen) geschaffen wurden. Auf Nachfrage bestätigte Miles, dass sich seit der Veranstaltung am 22. Juni keine nennenswerten Änderungen ergeben hätten.

Mit dem UKCA-Zeichen wird deklariert, dass das betreffende Produkt alle laut britischem Recht anwendbaren Anforderungen einhält, und dass alle nötigen Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden. Das neue Zeichen muss auf sämtliche Produkte angewendet werden, für die sogenannte Designated Standards gelten. Alle harmonisierten EU-Normen, auf denen Konformitätsvermutungen basieren, sind in britisches Recht als Designated Standards eingeflossen und bieten Konformität somit auch für diesen Rechtsraum.

Nach heutigem Stand sind damit die erforderlichen Tests und Abläufe für Bauprodukte im Wesentlichen die gleichen wie bei der CE-Kennzeichnung. Jedoch sollen für das UKCA-Zeichen ausschließlich britische Institutionen für die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen hinzugezogen werden. Dieser Aspekt berge allerdings nach wie vor Unklarheiten bzw. die konkrete Ausgestaltung etlicher Punkte werde von der britischen Regierung erneut diskutiert, betonte Miles. Beispielsweise ist für Produkte, die nach CE in die Systeme 3 oder 2+ der Konformitätsbescheinigung (englisch: Attestation of conformity, kurz AoC) eingeordnet werden, bislang unklar, ob doppelte Prüfungen anfallen, wenn die Produkte sowohl das CE- als auch das UKCA-Zeichen tragen sollen. Für Produkte, die dem AoC-System 1 zuzuordnen sind, ist eine UKCA-Zertifizierungsstelle einzuschalten. Diese Stelle kann Nachweise von EU-notifizierten Prüfstellen anerkennen, sofern diese die Verantwortung für die Tests übernehmen und die Prüfungen in ihrem Akkreditierungsbereich liegen. Die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (1+, 1, 2+, 3 und 4) sind im Anhang V der Bauproduktenverordnung geregelt. Je nachdem, in welches System ein Bauprodukt eingeordnet wird, ergeben sich Anforderungen unterschiedlichen Umfangs, die vom Hersteller bzw. der notifizierten Stelle zu erfüllen sind.

Um Bauprodukte auf dem britischen Markt anbieten zu dürfen, wird für EU-Hersteller einhergehend mit dem UKCA- Zeichen ein Unternehmen bzw. eine juristische Person mit Sitz in Großbritannien erforderlich. Dieser Wirtschaftsakteur (economic operator) kann z. B. ein Tochterunternehmen oder ein Bevollmächtigter des Herstellers sein. Laut Miles wird für viele Hersteller aus der EU der Wirtschaftsakteur als Importeur eingestuft werden. Anforderungen an Importeure bestehen zum Beispiel darin, die Produkte mit ihrem Namen und ihrer Adresse zu beschriften und zu gewährleisten, dass Beurteilung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Assessment and verification of constancy of performance, kurz AVCP) vom Hersteller durchgeführt wurden. Generell obliegt dem Wirtschaftsakteur als Inverkehrbringer die Verantwortung für das Produkt. Das bedeutet unter anderem sicherzustellen, dass es eine Konformitäts- bzw. Leistungserklärung und eine technische Dokumentation gibt, sowie die entsprechenden Unterlagen bereitzuhalten.

Bis zum 31. Dezember besteht eine Koexistenzperiode von UKCA- und CE-Zeichen. Angesichts der ungeklärten Punkte ist es aber fraglich, ob die UKCA-Kennzeichnung wie geplant ab dem 1. Januar 2022 die alleinige Gültigkeit im britischen Markt erlangen wird. Miles äußerte die Vermutung, dass sich dies unter Umständen bis weit ins nächste Jahr hinein verzögern könnte.

Im Rahmen der Online-Seminare des Eco-Instituts werden regelmäßig Informationen zu nationalen und internationalen Anforderungen an Bauprodukte und Möbel vorgestellt. Das Institut arbeitet mit verschiedenen Prüf- und Zertifizierungsstellen im In- und Ausland zusammen (www.eco-institut.de).



Text: Dr. Vera Steckel für das Holz-Zentralblatt | Grafik: Karin Roth für das eco-INSTITUT


Navigation

Social Media