31. August 2021 | Alle Nachrichten, Archiv, Nachrichten aus aller Welt

Wie die Regierung des Vereinigten Königreichs am 24. August 2021 bekannt gab, wurde die Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr verlängert. Das heisst, bis zum 1. Januar 2023 dürfen nun CE-gekennzeichnete Produkte trotz Brexit im Vereinigten Königreich in Verkehr gebracht werden. Erst ab 2023 gilt dann die Pflicht ausschließlich UKCA (UK Conformity Assessed) gekennzeichnete Produkte auf den Markt zu bringen. Ursprünglich war als Stichtag der 1. Januar 2022 vorgesehen. (Lesen Sie zur UKCA-Kennzeichnung auch den Bericht im Holz-Zentralblatt vom 13. August 2021 über unser Web-Seminar KOMPETENZ TRIFFT KOOPERATION mit Chris Miles von UL UK zur UKCA-Kennzeichnung, das am 22. Juni 2021 stattfand, hier).

Ausgenommen von der Regelung sind Produkte, die in Nordirland auf den Markt kommen: bei diesen wird auch nach dem Stichtag die CE-Kennzeichnung anerkannt, wenn die Produkte zusätzlich eine UKNI (UK North Ireland)-Markierung tragen.

Für Produkte aus dem medizinischen Bereich gilt als Stichtag der 1. Juli 2023.

Zur Originalnachricht der Regierung des Vereinigten Königreichs vom 24. August 2021


Grafik: Karin Roth für das eco-INSTITUT


Quelle: https://www.gov.uk/government/news/businesses-given-more-time-to-apply-new-product-safety-marking (zuletzt abgerufen am 31. August 2021)

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