In dieser Rubrik erklären wir – in wenigen Worten – Begriffe rund um das Thema Produkt- und Emissionsprüfung.
Der R-Wert (risk value oder Risikofaktor) ist ein Rechenwert, mit dem man VOC -Emissionen von Produkten, die in Emissionsprüfkammern gemessen werden, hinsichtlich ihrer toxikologischen Relevanz bewerten kann.
Zur Bewertung wird für jede Verbindung i das definierte Verhältnis Ri als Quotient aus der gemessenen Konzentration eines Stoffes in der Prüfkammer und dessen jeweiligen NIK-Wert gebildet:
Ri = Ci/NIKi
Für den Gesamt-R-Wert werden alle Ri aufsummiert.
Der Anforderungswert für den R-Wert liegt in mehreren Prüfprogrammen bei „1“ – so auch im AgBB-Schema oder beim eco-INSTITUT-Label (wobei beim eco-INSTITUT-Label 1,0 gilt und beim AgBB-Schema 1, was eine Rundungstoleranz von 1,49 ermöglicht). Damit werden einzelne Stoffe so begrenzt, als würden sie sich in ihrer Wirkung addieren. Bisher ist wissenschaftlich allerdings nicht eindeutig geklärt, wie sich einzelne VOC in ihrer Wirkung zueinander verhalten. Die meisten Experten vertreten die Meinung, dass sich die Effekte eher addieren als gegenseitig verstärken oder abschwächen. Allein aus Vorsorgeaspekten sollte daher der R-Wert bei der Bewertung von Emissionen berücksichtigt werden.
Neben der Rundungstoleranz beim R-Wert können Unterschiede zwischen einzelnen Prüfprogrammen darin liegen, ob VOC ab einer Konzentration von 5 µg/m³ (z. B. AgBB-Schema, Blauer Engel) oder bereits ab 1 µg/m³ (z. B. eco-INSTITUT-Label, natureplus®-Qualitätszeichen) bei der Bildung des R-Werts berücksichtigt werden. Andere europäische Label bewerten einzelne Substanzen nicht über einen berechneten R-Wert, sondern nur über den NIK-Wert (z. B. darf bei M1 keine der analysierten Substanzen den jeweiligen NIK-Wert überschreiten).
Gesundheitliche Stoffbewertungen über R-Wert und NIK-Werte sind deutlich spezifischer als Anforderungen über reine Summenparameter (z. B. TVOC ) und sollten bei der Betrachtung von Produktanforderungen im Fokus sein.
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