Wir erinnern an das Inkrafttreten der 18. ATP zur CLP Verordnung zum 1. Dezember 2023. Im Rahmen dieser Anpassung wurde u.a. die Substanz Benzophenon als Krebserzeugend K1B neu eingestuft. Diese Substanz konnte z.B. Bestandteil von Lacken zur Beschichtung von Holzprodukten sein.
Werden Benzophenon-Konzentrationen bei VOC-Emissionsprüfungen analysiert, werden diese seit diesem Zeitpunkt der Gruppe der krebserzeugenden Substanzen zugeordnet. Daraus resultiert bei den meisten Prüfschemen (z.B. AgBB, Blauer Engel, natureplus, eco-INSTITUT-Label) eine strenge Bewertung nach 3 und 28 Tagen. Beispielsweise das AgBB-Schema begrenzt K1A und K1B-Stoffe mit 10µg/m³ nach 3 Tagen und 1µg/m³ nach 28 Tagen. Natureplus und eco-INSTITUT-Label verlangen 1µg/m³ bereits nach 3 Tagen. Das AgBB-Schema wird in der Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen MVV TB Anhang 8 zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten zitiert, so dass eine Überschreitung der Anforderungen auch einen Einfluss auf baurechtliche Anforderungen im Rahmen der Landesbauordnungen hat.
Wir bekommen regelmäßige Anfragen zu dieser Thematik und weisen aus diesem Grunde erneut darauf hin.